Dienstag, 19. Januar 2016

Manuela Bößel: Elternsprech? The same procedure as every year.



Jedes Ding hat zwei Seiten, auch Elternsprechstunden. Daher bin ich der Autorin für die Perspektive einer nicht allein erziehenden, jedoch sorgeberechtigten Mutter sehr dankbar:


Schulen haben seit meiner Kindheit diesen ganz eigenen Geruch von Spitzerdreck, Apfelbutzen in diversen Verwesungszuständen und in den Wintermonaten diesen leichtgelben Hauch von Streptokokken.

Ich solle an der Tür des Lehrerzimmers klopfen, dort würde ich die Lehrerin meines Sohnes finden, teilt mir die Sekretärin mit. Meine telefonische  Anfrage vor Abfahrt Richtung Bildungsinstitut, „ob die Dame auch im Hause sei“, schwebt noch in kursivgedruckten Buchstaben um genervte Büroohren und lenkt die Mundwinkel Richtung Linoleum.

Eine blonde Rotbackige öffnet. Sie beugt sich in den Hüften nach unten, runter zu mir mit schräggelegtem Kopf – lächelnd – wie zu einem Kind. Sie ist nur eine halben Kopf größer als ich. Frau M. käme gleich. Dann knallt die schwere Tür vor meiner Nase zu und ich warte mit Mütze in der Hand auf dem Flur.

Nach einigen Minuten flattert Frau M. aus dem Lehrerrefugium. Das Sprechzimmer ist augenscheinlich belegt, so bittet sie mich zu den Tischen in der Pausenhalle. Ob es mir etwas ausmache, wenn wir uns dort zu unterhalten? Bevor ich mich setze, kehre ich Brösel vom Tisch und kontrolliere den mir zugewiesenen Stuhl auf hygienische Bedenklichkeiten, während ich die Tonart (nicht den Inhalt) ihres seit unserem Zusammentreffen plätschernden Redeschwalls einordne.

Ich eröffne mit meiner Schilderung der familiären Situation: geschieden, Sohn lebt beim Vater, einmal die Woche plus jedes zweite Wochenende bei mir.  Ja, auch ich bin selbstverständlich sorgeberechtigt und gebe gleich unumwunden zu, dass ich es nicht geschafft habe, den Exmann zur Weitergabe der Informationen zu erziehen. Das gilt lehrerinnenseits IMMER (!) als die Aufgabe der Frau. Deswegen bitte ich darum, parallel über schulische Belange informiert zu werden.

Diese Basisformulierungen kann ich inzwischen auswendig hersagen. Dann tue ich nichts anderes als: WARTEN und mir überlegen, was ich heute Mittag koche, während wie erwartet der Lehrerinnensprechfluss von oben am Berg fleißig sprudelt.

Die aktuelle Vetreterin dieses Berufsstands wählt die eher harmlose „Wie können Sie das als Mutter aushalten? Mir wär' das zuwenig, mein Kind soooo selten zu sehen...“-Variante. (Hin und wieder erlebe ich auch „Empörung über eine Rabenmutter, die ihre Familie verlassen hat“. Die ist ein bissel schwerer zu knacken.)

„Sein Vater hat gar nichts von Ihnen erzählt... ich konnte ja von Ihrer Existenz gar nichts wissen... Es ist mir völlig neu, dass Ihr Sohn auch eine Mutter hat... und Sie sind wirklich auch erziehungsberechtigt...?“, plätschert über den Tisch und spült die letzten Krümel fort.

Geschenkt – das bin ich gewohnt, damit habe ich gerechnet. Aus diesem Grund liegt in Sohnemanns Schülerakt mein Brief mit den eben aufgesagten Auskünften: Das bringt – wie erwartet – doch einige Unruhe ins Wasser zwischen uns. Altbekannte Defensivwellen bestückt sie mit Äußerungen zum Datenschutz, während sie Argumente zur beruflichen Arbeitsüberlastung von der Wand hinter mir abliest und dazulegt: Das könne die Schule nicht leisten. Das sei an dieser Schule nicht vorgesehen. Man könne nicht erwarten, dass sie jeden Schülerakt lese bei so vielen Schülern. Mit einem Fuß stehe sie ja sowieso ständig im Gefängnis! Und die Zeit, die mein Anliegen in Anspruch nähme! Undenkbar! Außerdem seien ihr Familienkonstellationen dieser Art nicht bekannt. Ja, „andersrum“ schon, wo die Kinder bei der alleinerziehenden Mutter leben, der Vater nicht sorgeberechtigt ist bzw. informiert werden darf. Da habe sie auch die entsprechenden Akten gelesen. Dafür gäbe es durchaus Handlungsvorgaben. Aber dass ein Kind beim Vater wohnt, obwohl eine Mutter existiert?

Nein, ich bin nicht tot.

Ich lasse sie noch ein paar Minuten echauffiert weiterpumpen, während ich einen Zettel beschrifte, zum Schiffchen falte und lächelnd in den verbalen Sturzbach zwischen uns setze. Verblüfft beobachtet sie weiter plappernd, wie es rechtwinklig zum Strom zu ihr hinüberschwimmt. Herausgepflückt und entfaltet offenbart sich ihr die Unverschämtheit: „Einen zweiten Sorgeberechtigten zu ignorieren, ist nicht schulrechtskonform.“

In der darauf folgenden, verlängerten Einatempause setze ich nach: Ich habe als Mutter ein großes Interesse, mögliche schulische Schieflagen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften rechtzeitig gegenzusteuern.

Jetzt schnappt sie nach Luft, zieht die Strickjacke vor der Brust zusammen. Noch eine ganz kleine Weile, und wir können endlich auf dem kurzen Dienstweg funktionierende Vereinbarungen treffen! Hurra! Und zusätzlich, als Bonbon sozusagen, bekomme ich einen kleinen Einblick in die schulischen Leistungen meines Sohnes: alles soweit im grünen Bereich. Wie schön!

Fazit nach fünf Jahren Erlebnissen als „verschwiegene zweite Sorgeberechtigte“ mit zwei Söhnen an verschiedenen Schularten:

Das Drehbuch solcher Unterhaltungen bleibt das gleiche: Wertung, Angriff, Defensive – zirka je 30 Prozent (tendenziell mehr) der Gesprächszeit plus 10 Prozent (eher weniger), um über die Leistungen meines Kindes zu sprechen und gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu erarbeiten.  

Der Begriff „Elternsprechstunde“ ist somit nicht zutreffend.

Aber das Tigerfell habe ich inzwischen in den Keller verfrachtet.

Soweit der Bericht, welcher mich im Gegensatz zu „Dinner for one“ kein bisschen amüsiert. Ich habe mich bei der Autorin für solche Kolleg/innen entschuldigt, was die Sache aber auch nicht besser macht.

Für solche Schulvertreter vielleicht noch ein paar Erläuterungen:

  1. Seit 1998 gilt das gemeinsame Sorgerecht als familienrechtlich angestrebter Normalfall. Es wäre schön, wenn sich dies nach 18 Jahren allmählich in den Bildungsinstituten herumsprechen würde.
  2. Dessen Ausgestaltung führt zwischen den Ex-Partnern häufig zu Problemen. Insbesondere werden schulische Informationen oft nicht an den Elternteil weitergegeben, welcher das Kind nur stunden- oder tageweise betreut.
  3. Dieser muss spätestens dann gesondert informiert werden, wenn er dies der Schule gegenüber erklärt.  
Wer’s auf juristisch braucht:
„Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist, wem nach dem bürgerlichen Recht die Sorge für die Person der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers obliegt.“ (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG – Art. 74)
„Widerspricht freilich ein Elternteil ausdrücklich oder wird von vornherein erklärt, dass es bei sämtlichen Vorgängen im Schulbereich ausdrücklich beteiligt werden will, so muss die Schule dies respektieren.“
(Kiesl/Stahl: Das Schulrecht in Bayern, Kommentar zum BayEUG)

  1. Bei welchem Elternteil ein Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, unterliegt nicht der Bewertung der Schule.
  2. Die Einstellung, geschiedene Frauen hätten sich gefälligst allein mit ihrem Exmann herumzuschlagen, ist inzwischen etliche Lichtjahre vom Familienrecht (und dem Grundgesetz) entfernt!

Bis zur nächsten Sprechstunde sauber abschreiben und vorzeigen, gell?

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