Samstag, 16. Januar 2016

Beschweren – aber richtig!


Liebe Eltern,

ist Ihr Leben öde und inhaltsleer? Können Sie sich gegen Ihren (Ex-)Partner nicht durchsetzen? Trampeln Ihnen Ihre (eigenen oder Patchwork-)Blagen schon lange auf den Nerven herum und/oder lassen sich nix mehr von Ihnen sagen? Gelten Sie eventuell sogar an Ihrem Arbeitsplatz als der Heini, den man halt mitschleppen muss, obwohl man ihn nur zu gerne loswürde?

Recyceln Sie Ihr ramponiertes Selbstbewusstsein mittels einer Institution, in welcher garantiert noch schlimmere Parias herumlaufen als Sie, wo Sie gefahrlos Ihren Frust ablassen und zu neuer Stärke finden können! Wenn Ihnen schon die familiäre Erziehung unwiderruflich entglitten ist: Kümmern Sie sich um die schulische Pädagogik – da können Sie stets mühelos schwerste Defizite entdecken!

Für die Erledigung der üblichen Standardfälle bieten sich bewährte Argumentationsweisen an, welche Sie im Einzelfall nur geringfügig an die jeweilige Situation anpassen müssen. Einige Beispiele:

Schlechte Noten sind natürlich generell ungerecht – zumal, wenn sie die Ihnen abstammungsmäßig zuzuordnende Intelligenzbestie betreffen. Ihre guten, da unwiderlegbaren Gründe dagegen:
-       Zu Hause hat er (sie) es gekonnt.
-       Der Lehrer ist ein Versager, weil er den Stoff nicht richtig erklären kann.
-       Mein Kind hat Angst vor der Lehrkraft.
-       Mein Sohn (Tochter) ist bei dem Lehrer unbeliebt.
-       Mein Kind fürchtet, bei zu guten Noten von der Klasse gemobbt zu werden.
-       Es ist unfair, ihm (ihr) wegen einem halben Punkt die schlechtere Note zu geben.
-       Die Bewertung ist völlig unverständlich.
-       Vor zwei Jahren gab es in diesem Fach keine Schwierigkeiten.
-    Er (sie) hat Leckhastenie.
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Sanktionen wegen störenden Verhaltens im Unterricht können Ihr Kind gar nicht betreffen. Warum?
-       Die anderen haben alle gesehen, dass er (sie) nichts gemacht hat.
-       Die anderen sind noch viel schlimmer.
-       Der Lehrer kann sich einfach nicht durchsetzen.
-       Da fand gar nichts statt, was man als Unterricht hätte bezeichnen können.
-    Er/sie hat ADHS, aber der blöde Arzt will kein Ritalin verschreiben! 
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Sollte Ihre häusliche Schlafhaube durch häufige Versäumnisse auffallen (insbesondere zu Prüfungszeiten) und sie jene stets bereitwillig in der Schule entschuldigt haben, bieten sich folgende Argumentationsstrategien an:
-       Er (sie) hat Schulangst, da von den Mitschülern bzw. Lehrern Mobbing ausgeht.
-       Soll ich jedes Mal zum Arzt rennen und ein Attest ausstellen lassen? Wer zahlt mir das?
-       Die Feststellung, ob mein Kind krank ist oder nicht, obliegt ausschließlich mir! Eine Einmischung der Schule verbitten wir uns!
-       Andere schwänzen auch und werden nicht bestraft.
-    Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Wird Ihrem Kind vorgeworfen, per Cybermobbing Mitschüler oder Lehrer angegangen zu haben, sollten Sie folgendermaßen argumentieren:
-       Das kann gar nicht sein, weil wir ihm (ihr) das verboten haben.
-       Ich weiß gar nicht, dass er (sie) einen Computer hat.
-       Woher wissen Sie überhaupt, dass der Beitrag von ihm (ihr) stammt?
-       Sie haben sich über den Datenschutz hinweggesetzt!
-       Das ist eine Privatsache, in welche die Schule sich nicht einzumischen hat!
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Beleidigungen von Mitschülern oder Lehrern lassen sich leicht entkräften:
-       Das hat er (sie) gar nicht gesagt.
-       Das hat er (sie) so gar nicht gesagt.
-       Das hat er (sie) aber gar nicht so gemeint.
-       Wieso? Das stimmt doch!
-       Ich weiß auch nicht, woher das Arschloch solche Ausdrücke kennt!
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Der Vorwurf, Ihr Mistbatzen habe einem Mitschüler Gewalt angetan oder dessen Sachen beschädigt, lässt sich leicht widerlegen:
-       Der andere hat angefangen.
-       Der andere hat ihn früher mal verhauen (oder ihm sein Federmapperl  weggenommen).
-       Der andere hat ihn beleidigt, da musste er zuschlagen.
-       Er hat gar nicht zugeschlagen, der andere lügt.
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
 
Sollte Ihr Filius (oder Ihre Filia, gibt es durchaus auch) bandenmäßig Mitschülern zugesetzt oder sonstiges Unheil gestiftet haben, bieten sich folgende Argumentationen an:
-       Er (sie) war nur mit dabei, hat aber nix gemacht.
-       Da waren noch andere dabei, und die werden nicht bestraft.
-       Der Mitschüler XY hat gesehen, dass er (sie) nicht dabei war.
-       Die anderen haben gesagt, sie waren auch nicht dabei.
-       Die Schule hat sich bisher auch nicht um das Problem gekümmert.

Bei der Androhung rechtlicher Schritte gegen die Schule sollten Sie unbedingt die folgenden Paragrafen zitieren:
-       § 185 StGB (Beleidigung)
-       § 186 StGB (Üble Nachrede)
-       § 187 StGB (Verleumdung)
-       § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)
-       § 242 StGB (Diebstahl)
-       § 223 StGB (Körperverletzung)
-       Art. 1 Grundgesetz (immer gut!)
-       Da sollte sich die Schule mal drum kümmern!

Auch weitere rechtliche Argumentationen hinterlassen in Bildungsinstituten meist tiefen Eindruck:
-       Sie erhalten demnächst Post von meinem Anwalt!
-       Mein Anwalt hat einen Postanschluss.
-       Ich habe einen Anwalt.
-       Ich kenne jemanden, der einen Anwalt hat.
-       Ich weiß, dass es Anwälte gibt.
-       Da wird die Schule sich noch wundern!

Sollte die Schule gar die Frechheit haben, bei Ihnen „schwierige häusliche Verhältnisse“ zu vermuten, zum Beispiel durch familiäre Gewalt oder Alkoholabhängigkeit, ist heftigster Widerstand anzuraten:
-       Die Schule hat sich nicht in das Erziehungsrecht der Eltern einzumischen!
-       Wer hat Ihnen das erzählt? Mein Sohn lügt doch sowieso!
-       Das wird für Sie dienstliche Folgen haben!
-       Das können Sie nur von meiner Frau haben, der blöden Kuh!
-       Sie können sich auch gleich noch eine einfangen!
-       Diee Sschuhlä hadd sich bieshäär, hupps, auch niiichd um dass Probblääm gekühmärrd, hick!

Viel Erfolg und auf eine fröhliche „Erziehungspartnerschaft“!

P.S. Kollegen können hier gerne per Kommentar weitere Argumentationen aus ihrer dienstlichen Praxis zitieren!

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