Liebe Eltern,
ist
Ihr Leben öde und inhaltsleer? Können Sie sich gegen Ihren (Ex-)Partner nicht
durchsetzen? Trampeln Ihnen Ihre (eigenen oder Patchwork-)Blagen schon lange
auf den Nerven herum und/oder lassen sich nix mehr von Ihnen sagen? Gelten Sie
eventuell sogar an Ihrem Arbeitsplatz als der Heini, den man halt mitschleppen
muss, obwohl man ihn nur zu gerne loswürde?
Recyceln
Sie Ihr ramponiertes Selbstbewusstsein mittels einer Institution, in welcher
garantiert noch schlimmere Parias herumlaufen als Sie, wo Sie gefahrlos Ihren
Frust ablassen und zu neuer Stärke finden können! Wenn Ihnen schon die
familiäre Erziehung unwiderruflich entglitten ist: Kümmern Sie sich um die
schulische Pädagogik – da können Sie stets mühelos schwerste Defizite
entdecken!
Für
die Erledigung der üblichen Standardfälle bieten sich bewährte Argumentationsweisen
an, welche Sie im Einzelfall nur geringfügig an die jeweilige Situation
anpassen müssen. Einige Beispiele:
Schlechte Noten sind
natürlich generell ungerecht – zumal, wenn sie die Ihnen abstammungsmäßig
zuzuordnende Intelligenzbestie betreffen. Ihre guten, da unwiderlegbaren Gründe
dagegen:
-
Zu Hause hat er (sie)
es gekonnt.
-
Der Lehrer ist ein
Versager, weil er den Stoff nicht richtig erklären kann.
-
Mein Kind hat Angst
vor der Lehrkraft.
-
Mein Sohn (Tochter)
ist bei dem Lehrer unbeliebt.
-
Mein Kind fürchtet,
bei zu guten Noten von der Klasse gemobbt zu werden.
-
Es ist unfair, ihm
(ihr) wegen einem halben Punkt die schlechtere Note zu geben.
-
Die Bewertung ist
völlig unverständlich.
-
Vor zwei Jahren gab
es in diesem Fach keine Schwierigkeiten.
- Er (sie) hat Leckhastenie.
- Er (sie) hat Leckhastenie.
-
Die Schule hat sich
bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
Sanktionen wegen
störenden Verhaltens im Unterricht können Ihr Kind gar nicht betreffen. Warum?
-
Die anderen haben
alle gesehen, dass er (sie) nichts gemacht hat.
-
Die anderen sind noch
viel schlimmer.
-
Der Lehrer kann sich
einfach nicht durchsetzen.
-
Da fand gar nichts
statt, was man als Unterricht hätte bezeichnen können.
- Er/sie hat ADHS, aber der blöde Arzt will kein Ritalin verschreiben!
- Er/sie hat ADHS, aber der blöde Arzt will kein Ritalin verschreiben!
-
Die Schule hat sich
bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
Sollte Ihre häusliche
Schlafhaube durch häufige Versäumnisse auffallen (insbesondere zu
Prüfungszeiten) und sie jene stets bereitwillig in der Schule entschuldigt
haben, bieten sich folgende Argumentationsstrategien an:
-
Er (sie) hat
Schulangst, da von den Mitschülern bzw. Lehrern Mobbing ausgeht.
-
Soll ich jedes Mal zum
Arzt rennen und ein Attest ausstellen lassen? Wer zahlt mir das?
-
Die Feststellung, ob
mein Kind krank ist oder nicht, obliegt ausschließlich mir! Eine Einmischung
der Schule verbitten wir uns!
-
Andere schwänzen auch
und werden nicht bestraft.
- Die Schule hat sich bisher auch nicht um
das Problem gekümmert.
Wird Ihrem Kind
vorgeworfen, per Cybermobbing Mitschüler oder Lehrer angegangen zu haben,
sollten Sie folgendermaßen argumentieren:
-
Das kann gar nicht
sein, weil wir ihm (ihr) das verboten haben.
-
Ich weiß gar nicht,
dass er (sie) einen Computer hat.
-
Woher wissen Sie
überhaupt, dass der Beitrag von ihm (ihr) stammt?
-
Sie haben sich über
den Datenschutz hinweggesetzt!
-
Das ist eine
Privatsache, in welche die Schule sich nicht einzumischen hat!
-
Die Schule hat sich
bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
Beleidigungen von
Mitschülern oder Lehrern lassen sich leicht entkräften:
-
Das hat er (sie) gar
nicht gesagt.
-
Das hat er (sie) so
gar nicht gesagt.
-
Das hat er (sie) aber
gar nicht so gemeint.
-
Wieso? Das stimmt
doch!
-
Ich weiß auch nicht,
woher das Arschloch solche Ausdrücke kennt!
-
Die Schule hat sich
bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
Der Vorwurf, Ihr
Mistbatzen habe einem Mitschüler Gewalt angetan oder dessen Sachen beschädigt,
lässt sich leicht widerlegen:
-
Der andere hat
angefangen.
-
Der andere hat ihn
früher mal verhauen (oder ihm sein Federmapperl
weggenommen).
-
Der andere hat ihn
beleidigt, da musste er zuschlagen.
-
Er hat gar nicht
zugeschlagen, der andere lügt.
-
Die Schule hat sich bisher
auch nicht um das Problem gekümmert.
Sollte Ihr Filius
(oder Ihre Filia, gibt es durchaus auch) bandenmäßig Mitschülern zugesetzt oder
sonstiges Unheil gestiftet haben, bieten sich folgende Argumentationen an:
-
Er (sie) war nur mit
dabei, hat aber nix gemacht.
-
Da waren noch andere
dabei, und die werden nicht bestraft.
-
Der Mitschüler XY hat
gesehen, dass er (sie) nicht dabei war.
-
Die anderen haben
gesagt, sie waren auch nicht dabei.
-
Die Schule hat sich
bisher auch nicht um das Problem gekümmert.
Bei der Androhung
rechtlicher Schritte gegen die Schule sollten Sie unbedingt die folgenden
Paragrafen zitieren:
-
§ 185 StGB
(Beleidigung)
-
§ 186 StGB (Üble
Nachrede)
-
§ 187 StGB
(Verleumdung)
-
§ 225 StGB
(Misshandlung von Schutzbefohlenen)
-
§ 242 StGB
(Diebstahl)
-
§ 223 StGB
(Körperverletzung)
-
Art. 1 Grundgesetz
(immer gut!)
-
Da sollte sich die Schule
mal drum kümmern!
Auch weitere
rechtliche Argumentationen hinterlassen in Bildungsinstituten meist tiefen
Eindruck:
-
Sie erhalten
demnächst Post von meinem Anwalt!
-
Mein Anwalt hat einen
Postanschluss.
-
Ich habe einen
Anwalt.
-
Ich kenne jemanden,
der einen Anwalt hat.
-
Ich weiß, dass es
Anwälte gibt.
-
Da wird die Schule
sich noch wundern!
Sollte die Schule gar
die Frechheit haben, bei Ihnen „schwierige häusliche Verhältnisse“ zu vermuten,
zum Beispiel durch familiäre Gewalt oder Alkoholabhängigkeit, ist heftigster
Widerstand anzuraten:
-
Die Schule hat sich
nicht in das Erziehungsrecht der Eltern einzumischen!
-
Wer hat Ihnen das
erzählt? Mein Sohn lügt doch sowieso!
-
Das wird für Sie
dienstliche Folgen haben!
-
Das können Sie nur
von meiner Frau haben, der blöden Kuh!
-
Sie können sich auch
gleich noch eine einfangen!
-
Diee Sschuhlä hadd
sich bieshäär, hupps, auch niiichd um dass Probblääm gekühmärrd, hick!
Viel
Erfolg und auf eine fröhliche „Erziehungspartnerschaft“!
P.S.
Kollegen können hier gerne per Kommentar weitere Argumentationen aus ihrer
dienstlichen Praxis zitieren!
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