Freitag, 24. Juli 2015

Helikopter-Eltern: Wirbel garantiert



„Unter Helikopter-Eltern (…) versteht man populärsprachlich überfürsorgliche Eltern, die sich (wie ein Beobachtungs-Hubschrauber) ständig in der Nähe ihrer Kinder aufhalten, um diese zu überwachen und zu behüten. Ihr Erziehungsstil ist geprägt von (zum Teil zwanghafter oder paranoider) Überbehütung und exzessiver Einmischung in die Angelegenheiten des Kindes oder des Heranwachsenden.“
(aus Wikipedia)

Lehrer, Sekretärinnen (und ausnahmsweise hier auch die Mitglieder von Schulleitungen) leiden an sehr häufigen Kontakten mit einer Elternspezies, welche mit Argusaugen jegliches schulische Geschehen überwacht und auf allfällige „Ungerechtigkeiten“ scannt. Selbstredend werden im häuslichen Ranking die fachlichen und pädagogischen Leistungen des schulischen Personals täglich upgedatet und speziell so genannte „Horrorgeschichten“ (natürlich aus Schülersicht erzählt) penibel festgehalten.

So ist man bei irgendwelchen schulischen Eingriffen negativer Art (Ermahnungen, Sanktionen, schlechten Noten oder gar dem Nichtbestehen von Prüfungen oder des Vorrückens) bestens präpariert. Obwohl die Wahl der jeweiligen Schule oft genug freiwillig erfolgte, wird nun festgestellt, dass selbige sowieso „einen ganz schlechten Ruf“ habe und ein derartig unpädagogisches Vorgehen ja zu erwarten war. Unverzüglich kommt es zum Missbrauch des Telefons, um auf der Stelle eine Rücknahme der Entscheidung zu fordern – und zwar sofort höheren Orts, also zumindest beim Chef, wenn nicht gleich bei der Schulaufsichtsbehörde. Die Bitte, dies doch zunächst mit der betreffenden Lehrkraft zu besprechen, wird – wie auf Kreuzfahrtschiffen – mit der böswilligen Verweigerung des Upgradings noch übler attackiert – da will man dann schon, wie sonst auch, die Außenbordkabine mit Balkon…

Typisch für derartige Eltern ist, dass man die Schule als Dienstleister versteht, welcher das erstrebte Produkt gefälligst in hoher Qualität zu liefern habe: Gefragt ist da allerdings nicht die Bildung, sondern der entsprechende Abschluss, um Sohnemann oder Tochterfrau den standesgemäßen gesellschaftlichen Aufstieg zu garantieren. Das „Kleingedruckte“ im Vertrag, welches im Gegenzug gewisse Leistungen sowie ein adäquates Verhalten des Schülers verlangt, wird völlig ignoriert. Wenn schon daheim die Kinder nicht spuren, dann wenigstens das Bildungsinstitut!

Inhaltlich (hier ein hartes Wort) ist es übrigens nebensächlich, ob man der Schule einen Verstoß gegen Vorschriften anlastet oder nicht. Im ersten Fall wird gerne der Familienanwalt ins Feld geführt, um entsprechende Rechtsmittel einzulegen und den Widerpart seinerseits zur Abfassung seitenlanger Schriftsätze zu zwingen. Kann man dagegen bei schlechtestem Willen keinen Paragrafen finden, macht man der Bildungseinrichtung genau das zum Vorwurf: Dort werde eben in niedrigster Beamtenmentalität „stur nach Vorschrift“ verfahren – ohne jegliches Feingefühl, keinerlei Eingehen auf die „speziellen Probleme“, welche ja den Sprössling so einzigartig machten.

Nach Möglichkeit sucht man sich dann noch andere Eltern, um gemeinsam via Leserbriefen in der Lokalzeitung oder per Shitstorm im Internet die „skandalösen Zustände“ anzuprangern. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus (Buchautor zu diesem Thema) schätzt den Anteil dieser Population an den Gymnasien auf 10 bis 15 Prozent – als Mehrheit zwar (noch) nicht tauglich, doch für eine Rufschädigung allemal ausreichend.

Interessant und leider sehr zutreffend sind in diesem Zusammenhang die
Erkenntnisse des Kinder- und Jugendpsychiaters Dr. Michael Winterhoff
(„Warum unsere Kinder Tyrannen werden“, Goldmann Verlag München). Er sieht hier die Beziehungsstörung der „Symbiose“: Den Wegfall der Wahrnehmung des Kindes als eigene Person, indem dessen Psyche mit der des Erwachsenen verschmilzt. Damit wird es sozusagen zum „Körperteil“ der Eltern, welcher gar nichts mehr „falsch“ machen kann. Als Ursache führt Winterhoff an, dass diese sich bereits gegenüber Kleinkindern nicht „abgegrenzt“ (also als eigenständige Persönlichkeit) verhalten, so dass ihr Nachwuchs den Unterschied zwischen Menschen und leblosen
Gegenständen (z.B. einem Stuhl, den man einfach umwerfen kann, ohne dass er sich wehrt) nicht erlernt. Jeder „Angriff“ auf das Kind ist also einer gegen dessen Eltern! Eine Notlösung tut sich daher auf, wenn die Defizite des Schülers nicht mehr wegzudiskutieren sind: Dann sei er halt „krank“ und müsse mit einer Diagnose wie ADHS belegt werden…

Das Tragische an dieser Einstellung ist ja die Vernichtung des Vertrauens, das zu jeder Art von Erziehung und Bildung gehört: Wird einem Kind die Schule als etwas hingestellt, vor dem man sich in Acht nehmen muss, werden Lehrer als Bedrohung seiner „freien Entwicklung“ beschrieben, so entstehen Schüler, denen nichts mehr gefällt, weil sie sich nichts gefallen lassen sollen. Bei den Lehrkräften hingegen wird die berühmte „Schere im Kopf“ etabliert: Ja nichts sagen, was irgendwie zum Vorwurf dienen könnte, alle Handlungen stets auf ihre „Gerichtsfestigkeit“ abklopfen. Erziehung aber erfordert Spontaneität, Emotionen und „Bauchgefühl“ – alles Dinge, welche nicht in Paragrafen zu subsummieren sind.

Was also tun, um sich von Querulanten nicht den letzten Rest an pädagogischem Instinkt abdressieren zu lassen? Als Rat möchte ich eine Regel aus dem amerikanischen Bestseller „House of God“ zitieren, mit der sich angehende Ärzte (sitzen ebenfalls zwischen Baum und Borke) gegenseitig ermutigen: „Der Patient ist derjenige, welcher krank ist.“ Soll heißen: Sie sind die Fachkraft, welche schulische Erziehung und Bildung nach bestem Gewissen (und oft sogar auf der Basis eines Beamteneids) zu organisieren hat. Und die „Helikopter-Eltern“? Trotz allem gilt für sie ein goldener Satz aus der Fliegerei: „Runter kommen sie immer.“ Sollen sie Quatsch beantragen – ein Skandal wäre es erst, wenn sie ihn bekämen!
Und es gibt ja noch Schlimmeres: Eltern, deren Hubschrauber in der häuslichen Garage verstaubt und die ihn erst für den Flug zur Schule anwerfen…

„Guten Tag liebe Eltern,
hinter dieser Tür werden Ihre Fragen nur beantwortet, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass
·         Sie Ihrem hier studierenden Kind heute Morgen die Kleidungsstücke zurechtgelegt haben, die es gerade trägt.
·         Sie ihm eine Frühstücksdose mit gesundem Inhalt in den Rucksack gepackt haben.
·         Sie ihm beim Verlassen des Hauses den Reißverschluss an der Jacke zugezogen haben.
·         Sie mindestens noch 30 Sekunden an der Haustür oder am Küchenfenster verfolgt haben, dass es auf dem Weg zur Universität nicht bummelt.“
(Hinweis der Verwaltung der Uni Duisburg-Essen, 2013; zitiert nach Wikipedia)

P.S. Wetten, dass dieser Aushang inzwischen wegen einer Elternbeschwerde abgenommen wurde?

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