Freitag, 25. Dezember 2020

Aus dem aktuellen Schul-Wahnsinn

 

Vor einigen Tagen rief mich eine ehemalige Kollegin (inzwischen auch pensioniert) an und gratulierte mir zum Geburtstag. Sie ist, wie sie mir versicherte, ebenfalls sehr froh, nicht mehr beruflich aktiv zu sein.

Bei unserer längeren Plauderei kam sie auf mein Buch „Das fliegende Glossenzimmer“ zu sprechen: Woher meine dort geschilderte Abneigung gekommen sei, in der Schule Sekretariat, Lehrerzimmer oder andere stark frequentierte Örtlichkeiten aufzusuchen? Wieso ich stattdessen jede Freistunde, oft sogar die Pause dazu genutzt habe, das Schulgebäude zu verlassen? Sie kenne mich doch aus meinen Anfangszeiten als eine Lehrkraft, welche sich geradezu enthusiastisch in diesen Beruf gestürzt habe!

Mir kam in diesem Moment ein anderes Telefonat in den Sinn, das ich wenige Tage zuvor geführt hatte: Eine gute Freundin versucht seit Jahren, der Schule ihres Sohnes klarzumachen, dass dieser beim Vater, also ihrem Exmann, wohne – und nicht bei ihr. Dass sie zwar über  wichtige schulische Umstände informiert werden wolle, nicht aber zu jeder Tageszeit wisse, wo ihr Kind oder dessen Vater sich gerade aufhalte und wie es um sein auszufüllendes Englisch-Arbeitsblatt bestellt sei.

Gerade in Zeiten des Digitalunterrichts ruft die Schule sie immer wieder an und begehrt zu wissen, warum der Sohn gerade nicht online oder zu einer Nacharbeit erschienen sei? Dazu muss man wissen: Die Kommunikation mit dem geschiedenen Gatten ist schwieriger als die Kontaktaufnahme mit der chinesischen Botschaft in Kabul. 

Grund des Anrufes unserer Freundin war eine besonders skurrile Geschichte: Ein Lehrer ihres Sohnes rief sie zur Mittagszeit daheim an: Der Sohn hatte irgendein hochwichtiges Aufgabenblatt nicht abgegeben. Nun wollte der Kollege den Vater erreichen, was ihm aber nicht gelungen sei. Wo der denn stecke? 

Nun ist das ziemlich das Letzte, was die Mutter weiß – und das teilte sie der Lehrkraft auch mit. Warum die nicht den Sohn direkt anrufe? Unmöglich, da die Lehrer die Handy-Nummern der Schüler nicht einfordern dürften (Datenschutz?). Und wenn der Kollege mal auf den Anrufbeantworter des Papa spreche? Habe er bereits getan, aber der Vater habe sich seit einer Stunde (!) nicht gemeldet.

Wie unsere Freundin erzählte, wiederholte der Lehrer die gesamte Suada dann noch zweimal und in steigender Lautstärke. Dies führte natürlich ebenso wenig zur Klärung des Problems.

Ich verfolge nun das Ringen dieser Mutter mit der Schule ihres Kindes seit einigen Jahren und muss bekennen: Vorher glaubte ich, in meinem Berufsleben jeden pädagogischen und bürokratischen Schwachsinn bereits persönlich erlebt zu haben. Beim Agieren dieses Bildungsinstituts stellt sich aber die Frage: Was soll der Satiriker da noch dazu erfinden?

Es ist doch eine verwaltungstechnische Grundübung, in der Schülerdatei zu vermerken, wer sorgeberechtigt ist und wo ein Schüler seinen regelmäßigen Aufenthalt hat – und dies dann im konkreten Fall zu berücksichtigen. Aber vielleicht darf der gemeine Lehrer da nicht nachschauen, wegen des Datenschutzes…

Zudem ist es ja nicht ungewöhnlich, dass man am Mittag eines Werktags den Vater nicht erreicht – könnte ja sein, dass der berufstätig ist – man sollte auch den unwahrscheinlichsten Fall nicht ausschließen! An Stelle des Kollegen hätte ich es mal am frühen Abend probiert. 

Noch schlimmer ist aber, dass ein solch planloses Agieren Arbeitszeit verbraucht, ohne dass etwas Brauchbares herauskommt. Stattdessen erzählt man alles dreimal (und zusätzlich noch der Sekretärin, mehreren Kollegen und dem Anrufbeantworter). Meine Skepsis, dass Schulen die wahrhaft komplizierten Corona-Herausforderungen bewältigen, ist nach solchen Geschichten maximal – wenn sie es nicht mal schaffen, eine Schülerdatei sinnvoll einzusetzen. 

Was der Realsatire noch die Krone aufsetzt: Es handelt sich nicht um irgendeine Schule, sondern zusätzlich um eine „MB-Dienststelle“ – sprich: Neben dem normalen Direktorat beherbergt sie noch das Büro des Ministerialbeauftragten, welcher in einem Regierungsbezirk die staatliche Schulaufsicht ausübt. Eigentlich sollte dort also genügend professionelles Können vorhanden sein.

Unsere Freundin hat natürlich dem Bildungsinstitut mehrfach mitgeteilt, wie die persönlichen Verhältnisse aussehen. Ich bin jedoch sicher: Sie wird auch in Zukunft mit Fragen und Aufträgen herausgeklingelt werden, bei denen sie nicht behilflich sein kann. In unserem Bildungssystem werden auch sonst Fehler so lange geübt, bis man sie perfekt beherrscht. 

Die eingangs beschriebene Frage meiner früheren Kollegin beantwortete ich am Telefon so:

„Ich war bis zum Ende meiner Dienstzeit ein engagierter Lehrer – nur findet der Unterricht ja nicht im Lehrerzimmer oder Sekretariat statt. Im Klassenzimmer oder Chemiesaal habe ich mich stets am richtigen Ort gefühlt. Klar gibt es auch mit den Schülern mal Probleme. Aber die jungen Menschen kann man noch beeinflussen.

Aber wenn du das Lehrerzimmer zu Stoßzeiten betrittst, hast du ganz schnell einen Kollegen an der Backe, der dir die typische Frage stellt: ‚Haben Sie mal kurz Zeit?‘ Was dann folgt, ist eine längliche Suada, bei der er erst nach einigen Minuten an den entscheidenden Punkt kommt, von dem du aber schon ahnst, dass er ihn selber lösen könnte. Das will er aber gar nicht, sondern nur mal drüber reden. 

Lehrer besprechen Probleme wie Geistheiler Warzen. Mit weit weniger Erfolg. Und  man weiß als Angesprochener: Kurz wird das sicher nicht – und hinterher hat man die wertvolle Zeit nicht mehr.“

In meinem „Lehrerretter“ finden Sie viele Tipps, wie Sie „Zeitfresser“ minimieren oder beseitigen können. Vorab die beiden wichtigsten:

Installieren Sie das in Sozialberufen verpönte Wort „nein“ in ihr professionelles Vokabular!

Bestehen Sie auf einer schriftlichen Darlegung: „Ach, Herr Kollege, momentan ist es zeitlich unmöglich – können Sie mir das Problem kurz aufschreiben? Ich denke dann drüber nach und melde mich wieder!“

Seien Sie versichert: Das werden Sie kaum jemals tun müssen! 

P.S. Zum Weiterlesen: http://gerhards-lehrer-retter.blogspot.com/2015/07/die-schule-eine-zeitvernichtungsmaschine.html

Illustration aus "Der bitterböse Lehrerretter" * www.tangofish.de

 

Dienstag, 17. November 2020

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn V

Folter im Wartezimmer

Schwache Chefs erkennt man daran, dass sie an ihrer Schule ein System von Günstlingen und Feinden etablieren. Motto: Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche. Sprich: Wer sich in des Direktors Gnaden sonnt, kann eigentlich nichts falsch machen – selbst professionelle Selbstverständlichkeiten werden als Großtaten gerühmt. Wer dagegen in Ungnade fällt, dem kann nichts mehr gelingen. 

Zur Aufbrezelung des direktorialen Ego gehört in solchen Fällen, sich vor der Lehrerschaft als organisatorisches und pädagogisches Genie aufzuspielen. Dabei stören vor allem ältere Lehrkräfte, die zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden können. Daher werden bevorzugt junge und unerfahrene Kolleginnen und Kollegen heftig umworben, indem man ihnen eine glänzende Karriere verheißt und sie mit Funktionen betraut, in denen sie mangels Routine nur scheitern können vor allem, weil sie die Ideen des Chefs wirklich umsetzen wollen. Bis dahin werden sie mit Arbeit überhäuft und schließlich wie eine ausgepresste Zitrone entsorgt. 

In der Stellungnahme eines Schulleiters für das Verwaltungsgericht liest sich das so: 

„Umso deutlicher erscheinen dagegen die Leistungen der jungen Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht aus einem Fundus an Erfahrungen schöpfen können und den gleichen Rahmenbedingungen wie Herr … ausgesetzt sind, die Herausforderungen aber annehmen, flexibler und kreativer darauf reagieren und mit einer positiven Einstellung den Aufbau der Schule voranbringen.“

Physik-Aufgabe: Berechne aus diesen Angaben den Cw-Wert (Strömungswiderstandskoeffizient)! 

Eine wichtige Rolle spielen in dieser Inszenierung beschwerdefreudige Eltern, die ja an den Schulen in zunehmendem Maße zur Verfügung stehen. Die merken bald, gegen welche Lehrkräfte man mit des Chefs heimlicher Sympathie hetzen kann. Das Feindbild lautet, grob gesagt, erzieherische Konsequenz. Auf der Basis ihrer eigenen Schwäche propagieren solche Schulleiter stets das Wunschbild des „verständnisvollen Lehrers“, bei dem vor allem Disziplinprobleme eigentlich gar nicht auftreten können. Und da sie selber kaum noch unterrichten, stimmt das im Einzelfall sogar...

Beschweren sich Eltern über konsequent agierende Kollegen, können die nicht darauf hoffen, dass der Chef hinter ihnen steht. Vielmehr werden diese Lehrkräfte hochnotpeinlichen Verhören unterzogen, an deren Ende zumindest das Ergebnis steht, dass sie auch nicht alles richtig gemacht haben. Ein wirklich guter Lehrer hat halt solche Probleme gar nicht…

Die folgende Geschichte ist wahr; sie wurde von mir sorgfältig recherchiert: 

Die Lehrkraft aus der letzten Geschichte hatte das Pech, die Tochter eines höchst querulatorischen Elternpaars in der 8. Klasse unterrichten zu müssen. Vor allem der Vater war im Kollegium durch zahlreiche Beschwerden über allen möglichen Killefitz berüchtigt. So verfolgte er beispielsweise im Sommer akribisch die bayerischen Ozonwerte, um bei der geringsten Grenzwertüberschreitung auf dem Sportplatz zu erscheinen und sein Kind mit großem Getöse aus dem Unterricht zu entfernen. Beschwerde inklusive. (Dass er selber rauchte wie ein Schlot, schien sein Kind gesundheitlich nicht zu beeinträchtigen.) Leider war das Töchterlein – bei dem Elternhaus ziemlich plausibel – ein pubertär ziemlich überspanntes Mädchen, mit dem es häufig Disziplinprobleme gab.

Dies war auch im Unterricht des Kollegen nicht anders. Ihm war aber völlig klar: Sollte er mit ernsthaften schulischen Maßnahmen reagieren, hatte er die Eltern an der Backe. So dauerte es wohl vergleichsweise lange, bis er sich doch entschloss, der jungen Dame wegen andauernder Störung des Unterrichts einen Verweis zu erteilen. Die Mitteilung an die Eltern erhielt er mit dem handschriftlichen Vermerk zurück, man akzeptiere diese Ordnungsmaßnahme nicht. Na gut, ist ja keine Voraussetzung…

Beim nahenden Elternsprechabend war das Auftreten der Erzeuger dieser Schülerin absehbar – und richtig: Wie ein kurzer Blick auf die wartenden Personen zeigte, saßen die Herrschaften bereits vor dem Sprechzimmer des Kollegen. Da klingelte das Telefon: Ein Lehrmittelvertreter der Firma … sei da und müsse den Kollegen dringend sprechen, so die Schulsekretärin. 

Dazu muss man wissen: Der betreffende Lehrer war an diesem Aufbaugymnasium zuständig für die Beschaffung der Erstausstattung für den Biologie- und Chemieunterricht. Der stellvertretende Schulleiter – selber Physiker und an einer kleinen Lehrmittelfirma beteiligt – warb dringend (aus welchen Gründen auch immer) für die Beauftragung einer renommierten Firma für solche Gerätschaften. Nach umfangreichen Preisvergleichen kam unsere Lehrkraft zum Ergebnis: zu teuer. Er bestellte also das Lehrmaterial bei einem anderen Unternehmen. Dies löste im Direktorat keine Freude aus. 

Daher sah unser Lehrer keinerlei Sinn darin, nun mit dem Vertreter der abgelehnten Firma ausgerechnet am Elternsprechabend zu konferieren. Doch die Sekretärin – eine glühende Bewunderin ihres Chefs – setzte ihn unter Druck: Der Chef habe sicher großes Interesse daran, dass er für den Lehrmittelhändler zu sprechen sei. Um des lieben Friedens willen ließ er diesen kommen – und das besagte Elternpaar warten. 

Das Gespräch war übrigens weder dringend noch zielführend, da es nur aus weiteren Werbeangeboten und dicken Prospekten bestand. Daher schaffte es der Lehrer, den Vertreter nach zirka 15 Minuten loszuwerden und die Eltern hereinzubitten. 

Zu spät: Der Vater erging sich in heftigsten Vorwürfen darüber, dass man warten musste, bis der Kollege seine „privaten Gespräche“ beendet habe. Eine kurze sachliche Aufklärung blieb unbeachtet. Daher fragte der Lehrer die Eltern, ob sie hinsichtlich ihrer Tochter irgendwelche Fragen hätten. Doch der Vater war nicht vom Thema des „Warten Müssens“ abzubringen. Nach mehreren Anläufen meinte der Kollege dann, wenn die Eltern zur Sache nichts vorzubringen hätten, halte er das Gespräch für beendet. Heftiger Abgang. 

Kurze Zeit später fand unser Lehrer das bereits vertraute Benachrichtigungs-Formular in seinem Brieffach: „Bitte Rücksprache!“ 

Sein Chef informierte ihn darüber, dass die besagten Eltern eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erhoben hätten. Neben dem Verweis und anderen Ungerechtigkeiten ging es zentral um sein Vergehen, die Sprechstunde für „private Zwecke“ missbraucht zu haben, anstatt sie dem offiziellen Anlass zu widmen. Besonders schlimm sei gewesen, dass der Kollege die Eltern „aus der Sprechstunde geworfen“ habe. 

Sachliche Gegendarstellungen vermochten den Direktor nicht voll zu überzeugen. Motto: „Immer gibt es Ärger mit Ihnen!“ Wohlgemerkt: nicht mit einem querulatorischen Elternpaar. Der Vorschlag des Chefs: Er wolle ein Gespräch mit den Eltern und dem Kollegen führen, um die Sache zu „deeskalieren“ (man beachte die „Querdenker“-Parallele). Voraussetzung sei allerdings, dass die Lehrkraft sich ebenfalls „einsichtig und kompromissbereit“ zeige.

Da der Kollege wusste, was sein Chef darunter verstand, lehnte er eine Mitwirkung unter diesen Bedingungen ab. Dass es nicht ideal gewesen sei, die Eltern wegen einer dringenden dienstlichen Angelegenheit 15 Minuten warten zu lassen, habe er diesen bereits erklärt. Im Übrigen seien die Anschuldigungen haltlos. Wenn der Chef dies anders darstellen wolle, sei das seine Sache. 

Das Gespräch fand dann ohne Mitwirkung der Lehrkraft statt. Aus der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nichts – ob die Eltern diese zurücknahmen oder sie abgewiesen wurde, ist bis heute unbekannt. Im Personalakt der Lehrkraft taucht sie jedenfalls nicht auf. Wahrscheinlich waren die Vorwürfe selbst dem damaligen Chef zu dämlich. Übrigens ist dies die einzige förmliche Beschwerde im beruflichen Werdegang des Kollegen. Auch sonst gab es nie disziplinarische Verfahren gegen ihn. 

Bei der Rückstufung in der dienstlichen Beurteilung der Lehrkraft dürfte sie dennoch eine Rolle gespielt haben. In den Prozessakten des Verwaltungsgerichts, vor das der Kollege schließlich zog, findet sich eine aufschlussreiche Einlassung des Direktors: 

„Anlässlich des Vorgehens von Herrn … bei Elternbeschwerden wurden ebenfalls ausführliche Gespräche geführt, meist unter Teilnahme meines damaligen vorläufigen Stellvertreters Herrn …, in denen versucht wurde, Herrn … darzulegen, dass viele Probleme nur dann sinnvoll gelöst werden können, wenn sie in ihrer Komplexität, d.h. einschließlich ihrer ‚Grautöne‘ und nicht nach einer Reduzierung auf ein ‚Schwarz-Weiß-Problem‘ beurteilt werden. (…)

Nicht die Tatsache, dass es gelegentlich zu Konflikten mit den Eltern kommt, ist für das Prädikat ‚UA‘ (Anm.: „übertrifft die Anforderungen“, damals Note 4 in einer 7-teiligen Notenskala) mit entscheidend, sondern die Art und Weise, wie diese Konflikte von Herrn … gelöst wurden, und die negative Wirkung, die solche Lösungen bei den Eltern hinterließen.“

Nun gut – aber nachdem der Chef ja praktisch alle Entscheidungen der Lehrkraft storniert oder zumindest stark relativiert hatte, war zumindest seine positive Wirkung auf die Eltern garantiert! So erzielt man Spitzenprädikate, die mit einer Direktorenstelle belohnt werden.

War’s das schon? Und hat sich die Lehrkraft im Endeffekt durchgesetzt?

Stay tuned! 

Montag, 16. November 2020

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn IV

 

Parken verboten 

Die folgende Geschichte ist – bis ins letzte Detail – wahr. Ich habe mich allerdings wie immer bemüht, Rückschlüsse auf konkrete Personen zu erschweren.

Die pädagogische Seite des Vorfalls ist simpel und alltäglich: Eine Siebtklässlerin kann zu Beginn einer Filmvorführung trotz Ermahnungen das Schwätzen nicht lassen. Daher bekommt sie vom Lehrer die Verpflichtung aufgebrummt, über den Film eine Zusammenfassung zu schreiben. Ihr Einwand, die Nachbarin habe sie doch „nur etwas gefragt", ist die übliche Reaktion in solchen Fällen und führt daher nicht zur Rücknahme der Entscheidung.

Was gewisse Eltern gerne eine „Strafarbeit“ nennen, wird in den Schulordnungen meist als „Erziehungsmaßnahme“ bezeichnet und ist – in gewissen Grenzen – völlig legal. Sie muss halt einen pädagogischen Zweck haben. Problematisch wäre vielleicht, den Schüler hundertmal „Ich darf nicht schwätzen“ schreiben zu lassen. Aber durch die Verpflichtung zu einer Inhaltsangabe den gezeigten Film wirklich verfolgen zu müssen, dient zweifellos dem schulischen Bildungsauftrag. 

Einige Tage später erscheint der Vater des Mädchens in der Sprechstunde der betreffenden Lehrkraft und erklärt ihr in aggressivem Tonfall: „Und das sage ich ihnen, die schreibt das Protokoll nicht!“ Nachdem es dem Lehrer mühsam gelingt, dem Herrn den Ablauf aus seiner Sicht zu erklären, wechselt der plötzlich das Thema: 

Lehrer hätten doch auch Vorbilder zu sein, was nicht der Fall sei, wenn sie vor seinem Geschäft parkten. Dies führe zu einer Minderung seines Umsatzes, und schließlich würden die Lehrer ja auch von seinen Steuern bezahlt.

Den anderen Schmarren" mit dem Protokoll wolle er gar nicht weiter verfolgen, aber das mit den Parkplätzen müsse jetzt geklärt werden.

Dies erhellt den wahren Hintergrund der Affäre:

Das Gymnasium, an dem unsere Geschichte spielt, ist erst im Aufbau begriffen, derzeit werden dort die Klassenstufen 5-7 unterrichtet. Da der Neubau nur auf Plänen existiert, hat man mitten im Städtchen einige mehr oder weniger geeignete kommunale Räumlichkeiten freigeräumt. Nahe Parkplätze sind kaum vorhanden, daher haben die Lehrkräfte einen 250 Meter-Anmarsch von einem mit Schlaglöchern und Kies ausgestatteten Acker zu bewerkstelligen. 

Der betreffende Vater führt direkt neben der Schule ein Geschäft, in dem – sagen wir einmal – Lebensmittel verkauft werden. Vor seinem Laden gibt es in der Straße einige Kurzparkplätze (mit Parkschein, 60 Minuten). Es kam vor, dass die auch Lehrkräfte der Schule benutzten, in seltenen Fällen auch unser Lehrer. Und ja, es war nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere Kollege schon mal die Parkscheibe nachstellte, um vielleicht zwei Stunden dort stehen zu können. 

Im dienstlichen Bericht, den die Lehrkraft über das Gespräch verfasste, wird der Vater so zitiert:

„Überhaupt sei es Schülern und Eltern genauestens bekannt, welcher Lehrer wo und wie oft falsch parke – ich selbst sei da ‚noch nicht einer von den Schlimmsten‘, aber durchaus auch betroffen. Schließlich sei er (der Vater) ja wirklich großzügig.“

Da stimmt: Auf seinem Privatgrundstück direkt neben der Schule hatte er dieser vier Parkplätze vermietet. Diese wurden jedoch weitgehend von den Mitarbeitern der Schulleitung (und Schwerbehinderten – den Kalauer unterdrücke ich tapfer) genutzt.

„Den anderen Lehrern tue es schließlich sogar gut, wenn sie in der Früh vom Parkplatz zu Gymnasium laufen müssten.“  Klar, ein wenig Frühsport…

Übrigens tut es auch Geschäftsleuten gut, wenn in ihrer Nähe eine Schule eröffnet – vor allem, wenn sie den Schülern kalorienreiche Pampe verhökern können. Und am Neubau des Gymnasiums haben sich einige Firmen in der Kleinstadt später goldene Nasen verdient. Daher lautete das Wirkprinzip: Das Direktorat bauchpinseln, wenn es ihnen dafür aufsässige Lehrkräfte vom Hals hält. Dies sah auch der Vater so: Mehrfach drohte er dem Lehrer, wenn man nicht „z’sammkäme“, würde er es „dem … sagen“ (gemeint war der Schulleiter). Das hat er wohl auch sofort getan.

Das funktionierte auch in diesem Fall: 90 Minuten nach dem denkwürdigen Elterngespräch (und natürlich ohne Rücksprache mit dem Lehrer) prangte im Lehrerzimmer der folgende Aushang des Chefs: 

„Werte Kolleginnen und Kollegen,

Geschäftsleute in der …straße haben sich bei der Schulleitung darüber beklagt, dass die Kurzparkzonen im Bereich des Gymnasiums von Lehrkräften blockiert werden. Diese Parkbereiche werden dringend von den Kunden benötigt.

Abgesehen davon, dass es weder zulässig noch vorbildlich ist, die Parkdauer durch Rangieren und Weiterdrehen der Parkscheibe zu verlängern, sollte uns an einem guten Verhältnis zur … Bevölkerung gelegen sein.

Ich bitte Sie daher höflich, nicht mehr auf den angesprochenen Flächen zu parken.“

Am nächsten Tag forderte der Schulleiter den Kollegen im Beisein der Schülerin auf, seine Erziehungsmaßnahme zurückzunehmen. Was blieb ihm übrig?

Die Lehrkraft schrieb dazu in ihrer dienstlichen Stellungnahme:

„Gewisse Eltern bzw. in anderer Weise mit dem Gymnasium befasste Außenstehende scheinen in dieser Schule einen reinen Erfüllungsgehilfen ihrer persönlichen, ja sogar geschäftlichen Interessen zu sehen. Sie leiten daraus offenbar das Recht ab, sich nach Belieben in Fragen von schulischer Erziehung und Unterricht als oberste Befehlsinstanz einzuschalten. (…)

Ein geradezu verheerender Zusammenhang deutet sich in diesem Fall an, wenn der Vater einer Schülerin offenbar sogar der Ansicht ist, er habe den Schulleiter schon durch die Gewährung persönlicher Vorteile auf seiner Seite und könne über ihn Druck auf die Lehrer ausüben. (…)

Ebenso bitte ich um Vorschläge bzw. Maßnahmen zur Verhinderung eines Auftretens von Eltern in Sprechstunden, das, gelinde gesagt, völlig unangemessen ist. Ich rege hier zumindest einen Hinweis bei der schriftlichen Einladung zum nächsten Elternsprechabend an.“ 

Dieser Bitte ist die Schulleitung natürlich nicht nachgekommen – sich mit den Eltern anzulegen ist halt gefährlich. Da nimmt man doch lieber andere Aufgaben wahr, welche die Lehrkraft in ihrer Stellungnahme bereits angedeutet hat:

„Weiter bitte ich um eine Klarstellung, inwieweit – jenseits von zugestandenen Appellen und Anregungen – die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sich auch auf die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs erstrecken.“

Nachdem auch in Gesprächen ersichtlich wurde, dass sich an den Machtverhältnissen nichts ändern würde, übersandte der Lehrer dem Vater und Geschäftsmann einen Verrechnungsscheck über eine dreistellige DM-Summe. Zweck: Vergütung von dessen Einnahmeverlusten durch gelegentliches Parken des Kollegen vor dem Geschäft.

Das trieb natürlich den Korken aus der Flasche: sofortige Einbestellung zum Rapport bei Chef und Stellvertreter. Einige Zeit später – und nach einer weiteren Affäre dieser Art – wurde die Lehrkraft bei der fälligen dienstlichen Beurteilung um einen Grad heruntergestuft. 

Die ließ sich das aber nicht gefallen und zog vor das Verwaltungsgericht. Wie die Sache ausging? Stay tuned!

P.S. Übrigens ging es bei dem gezeigten Film – wenn die Erinnerung nicht täuscht – um die Honigbiene. Die Bedeutung dieses Themas wurde jedoch, wie so oft in unserem Bildungssystem – stark überlagert…

Sonntag, 15. November 2020

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn III

 

Bei einem gewissen Elterntyp ist es üblich geworden, gar nicht mehr das Gespräch mit der Schule zu suchen, sondern dort per Brief gleich einmal Anklage, Plädoyer und Urteil in Einem vorzulegen. Eine Kopie davon geht wohl öfters auch an den Familienanwalt, damit der entsprechende Eingaben vorbereiten kann, falls das Mahnschreiben selber keinen genügenden Erfolg zeitigen sollte. Bei der zuständigen Lehrkraft versucht man es gar nicht erst – die meisten dieser Schriftsätze richten sich sofort an den Schulleiter.

Als ich mein Buch „Das fliegende Glossenzimmer“ schrieb, fand ich eine dicke Mappe mit Material, welches ich einst für den „Bitterbösen Lehrerretter“ gesammelt hatte. Von einigen solcher Schreiben entdeckte ich noch Kopien. Was da die Beschwerdeführer verfasst hatten, lässt den Satiriker die Feder senken: Das kann man nicht erfinden.

Obwohl ich bei diesen Beispielen nicht selber angesprochen war, hätte ich schon damals gerne das Passende geantwortet. Leider wäre das mit den Dienstpflichten unvereinbar gewesen. Mit dem zeitlichen Abstand (und natürlich einer Anonymisierung) kann ich nun endlich aus meinem Herzen eine Mördergrube machen! Im Buch nannte ich das Kapitel:    

 

Realsatire

aus vergilbten Beschwerdebriefen

So schreibt ein Vater zu einem Verweis, den eine (junge) Lehrerin seinem Sohn erteilt hatte, unter anderem:

„Zweifelsfrei steht sicherlich fest, dass an dieser Entwicklung weder nur Frau … noch nur unser Sohn Schuld trägt. Fest steht allerdings auch, dass Frau … nach unserer Erkenntnis, die von mehreren Seiten untermauert ist, nicht gerade bemerkenswerte pädagogische Fähigkeiten bewiesen hat. Die Vorgänge (…) zeugen geradezu davon, dass Frau … doch wohl hier noch erhebliche Defizite hat. 

Natürlich werden wir auch … nachdrücklich dazu anhalten, dass er sich angemessen in der Schule zu verhalten hat. Nur der Respekt, den Frau … erwartet, kann nicht nur eine Folge der amtlichen Stellung der Lehrerin sein, sondern muss doch wohl auch durch Leistung, Qualifikation und Kompetenz untermauert werden. (…)

Ich möchte allerdings nachdrücklich darauf hinweisen, dass ich es nicht zulassen werde, dass mein Sohn … nach fast 11 völlig problemlosen Schuljahren durch eine Frau … den letzten Teil seines Schullebens verleidet bekommt. Erlauben Sie mir, dass ich das mit aller Klarheit ausdrücken möchte. Ich werde in einem solchen Fall auch keine weiter gehenden Maßnahmen scheuen.“

 

Was ich mir im Dienst nicht erlauben konnte, möchte ich nun endlich in Form einer fiktiven Antwort nachholen: 

„Mein lieber Mann,

es wäre natürlich toll, wenn es sich Bildungseinrichtungen mit der Examinierung zukünftiger Lehrkräfte so einfach machen könnten: Statt zweier Staatsexamina mit einer größeren Zahl von Prüfern aus Universität und höherem Schuldienst reicht das Urteil einer  Person, welche nicht eine Minute die Arbeit der Kollegin verfolgt hat und dessen einzige fachliche und pädagogische Qualifikation offenbar darin besteht, dass er vor knapp zwei Jahrzehnten höchstwahrscheinlich in der Lage war, einen Sohn zu zeugen. 

Zudem schadet wohl ein bisschen Voreingenommenheit nicht – im Gegensatz zu Lehrkräften, welche natürlich ihre eigenen Kinder weder unterrichten noch benoten dürfen. 

Nein, mein Lieber, geben Sie es doch zu: Ihnen geht es gar nicht um die Aufklärung eines Sachverhalts, sonst hätten Sie ja mal mit der Kollegin reden können. Stattdessen reichen Ihnen zur „Untermauerung“ einige gern anonym bleibende Zeugen. Daher versuchen Sie, die Lehrerin via Vorgesetzten gefügig zu machen. Und sollte der nicht spuren, kriegt er auch gleich Ärger angedroht.

Auch wenn es hart klingen sollte: Eine Lehrkraft muss Ihnen, bevor sie eine Entscheidung trifft, nicht erst Sie überzeugende Qualifikations-Nachweise liefern. Da reicht die Amtsstellung ebenso wie bei einem Polizisten, der nachts um drei eine Schlägerei schlichten muss – und glauben Sie mir: Der Vergleich ist nicht so abwegig, wie er Ihnen vorkommen mag. 

Möglicherweise – das kann ich aber ebenso wenig beweisen wie Sie Ihre Sicht – hat die Kollegin ihre Befähigung gerade dadurch bewiesen, dass sie ihrem Sohn einmal klare Grenzen aufzeigte. Ansonsten scheint der sich ja darauf verlassen zu können, dass der Vater ihm alle Probleme aus dem Weg räumt.

Aber seien Sie getrost: Auch die Schüler schützt die Rechtsordnung davor, unwürdig behandelt oder voreingenommen bewertet zu werden – selbst wenn sie sich aufführen wie Rotz am Ärmel. Und seien Sie dankbar dafür, dass wir derzeit den Unterricht noch mit voll ausgebildeten Lehrkräften gestalten können und nicht – wie in Zukunft wahrscheinlich – fast jeden nehmen müssen, der sich das noch antun will!“ 

Ein Kollege von mir durfte sich mit folgender Beschwerde eines Vaters befassen – in Auszügen (und natürlich an den Direktor gerichtet):

„Es wird dort auf einen Verweis hingewiesen, nachdem mein Sohn … angeblich den Unterricht gestört haben soll. Ohne jegliche Begründung wird hier ein junger Mensch von einem Ihrer Mitarbeiter zurechtgewiesen und sogar abgeurteilt. … bekommt nicht einmal die Möglichkeit, sich mit Hilfe seiner Eltern zu rechtfertigen.

Sagen Sie Ihrem Herrn …, dass er in der freien Wirtschaft mit solchen Entscheidungen einen schweren Stand hätte. Im Übrigen verweise ich darauf, dass der Lehrer eines Gymnasiums nicht derart übersensibel reagieren sollte, sondern appelliere an seine pädagogischen Fähigkeiten. (…) 

Zu meiner Schulzeit, Anfang der siebziger Jahre, war ein Verweis das Schlimmste, was einem widerfahren konnte. Nur waren damals die Gründe deutlich schwerwiegender (tageslanges Schuleschwänzen, Schlägereien etc.).

Sie merken schon, ich komme mit Ihrem Vorwurf nicht klar und möchte Sie bitten, mir das Fehlverhalten meines Sohnes schriftlich und etwas aussagekräftiger mitzuteilen. Das ist heutzutage so üblich! In einer Zeit des gnadenlosen Leistungsprinzips erwarte ich eine detaillierte Schilderung der Vorgänge. 

Ihrem Herrn … sagen Sie bitte, wenn er sich bei einem elfjährigen Jungen nicht auf andere Art und Weise Respekt verschaffen kann, als Verweise auszusprechen, dann sollte er sich einmal fragen, ob er den für sich richtigen Weg eingeschlagen hat.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass das lapidare Hinweisen auf seine Sprechstunde, die zudem auch noch am Vormittag ist und für Berufstätige besonders gut gewählt wurde, ich als ausgesprochene Arroganz auffasse.“


Was der Chef damals sicher nicht geantwortet hat:

„Lieber Herr …,

über die genaueren Umstände, die zu diesem Verweis führten, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da ich in der betreffenden Stunde nicht anwesend war. Ich rate daher zu einem Gespräch mit der Lehrkraft. Und ich sehe mich auch nicht als Bote, welcher meine Kollegen über die Ansichten von Eltern informiert.

Allerdings richte ich Herrn … gerne aus, dass er in der freien Wirtschaft Probleme bekäme. Er ist nämlich einer meiner besten und erfahrensten Lehrer, den ich ungern verlöre.

Die ganze Aufregung erscheint mir ziemlich übertrieben: Ein Verweis stellt die unterste aller Ordnungsmaßnahmen dar – und das war auch 1970 schon so. 

Aber wenn wir uns schon mit Persönlichkeitsberatung befassen: Ihr Schreiben wirkt aufgeregt und hypersensibel, sie verwenden die Vokabel ‚gnadenlose Leistungsgesellschaft‘. Könnte es sein, dass Sie beruflich unter hohem Druck stehen? Dann würde ich Ihnen dringend raten, Ihren Arbeitsstress zu reduzieren. Dann bliebe Ihnen auch mehr Zeit, sich mit Ihrem Sohn zu beschäftigen, was sich bestimmt positiv auf dessen Verhalten auswirken würde.   

Was die Sprechstunden betrifft: Die finden halt an Schulen üblicherweise in den Lücken der Stundenpläne statt. Aber unbesorgt: Die Ganztagsschule kommt, dann wird es auch Nachmittagstermine geben. Auch andere Behörden und Ärzte haben feste Zeiten für den Publikumsverkehr, meist tagsüber und an Werktagen. 

Aber mein Kollege wird Ihnen auf Anfrage sicherlich einen Termin anbieten, der mit Ihrer Berufstätigkeit kompatibel ist. Wäre der Sonntagvormittag genehm?“

Was mir bei solchen Episteln immer wieder auffällt: Es wird nie versucht, den tatsächlichen Hergang aufzuklären – man könnte ja mal die Lehrkraft fragen, was sich da aus ihrer Sicht abgespielt hat, ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten anstreben. Nein: Obwohl man ja nicht selber im Unterricht anwesend war, ist der Sachverhalt sonnenklar – und somit auch das Urteil darüber. Es geht nur noch darum, dass der Kollege entsprechend sanktioniert wird.

Mein Verdacht: Das waren schon damals „Querdenker“ – sie wussten es nur noch nicht.