Dienstag, 22. Mai 2018

„Ich muss noch korrigieren“


Bestimme im folgenden Text die Kasi!"
(Original-Frage aus einem Deutsch-Extemporale) 

Geradezu reflexhaft hört man diesen Satz von Kollegen, wenn man sie nach Optionen der Freizeitgestaltung fragt. Nein, unmöglich, auf dem Schreibtisch türmten sich Schülerhefte oder gar Klassenarbeiten, die man „eigentlich“ (pädagogisches Lieblingswort) schon längst hätte zurückgeben müssen!

Paralleluniversum (www.tangofish.de)
Nun ist diese Belastung natürlich auch fachspezifisch: Ein Sportlehrer oder Kunsterzieher wird darüber weniger klagen als jemand, der Sprachen unterrichtet. Dennoch stellt dieses Lamento geradezu die „Nationalhymne“ des Philologenstands (also speziell der Gymnasiallehrer) dar.

Würden Sie gerne Ihre Arbeitszeit auf diesem Sektor um ein Drittel, vielleicht sogar die Hälfte reduzieren? Dann lesen Sie bitte weiter:

Nach meinen Erfahrungen sind die meisten Prüfungsaufgaben schlicht zu umfangreich. Oft muss dann die Bearbeitungszeit für die Schüler noch verlängert werden mit der Folge, dass sie zu spät in die nächste Stunde kommen (und Sie eventuell auch).

In der bayerischen Schulordnung für die Gymnasien beispielsweise sind Höchstzeiten vorgeschrieben: So sollen Stegreifaufgaben nicht länger als 20 und Kurzarbeiten nicht mehr als 30 Minuten dauern, Schulaufgaben in den Klassen 5-10 maximal 60 Minuten (außer im Fach Deutsch); siehe GSO §§ 22 und 23.

Ich behaupte sogar: Ein Extemporale kann man locker in höchstens 15 Minuten hinkriegen – und ich sehe überhaupt keinen Grund, wegen einer Schulaufgabe, die länger als eine Dreiviertelstunde dauert, den ganzen Stundenplan durcheinanderzubringen (Deutschaufsätze in höheren Jahrgangsstufen mal ausgenommen).

Und: Ein „Kleiner Leistungsnachweis“ sollte auch deswegen nicht lange brauchen, da man dann noch halbwegs Zeit hat, in dieser Stunde im Stoff voranzukommen – oder die Aufgabe mit der Klasse ausführlich zu verbessern.

Wieso die ellenlangen Prüfungszeiten? Im Wesentlichen wohl aus der Angst heraus, das Stoffgebiet nicht umfangreich genug zu berücksichtigen und sich so „Zufallsergebnisse“ einzuhandeln. Dazu kenne ich eine hübsche Parallele aus dem Tanzbereich: Mir war bei Turnieren früher schleierhaft, wie die Wertungsrichter bei sechs und mehr Paaren in höchstens anderthalb Minuten zu einer Punktebewertung kommen konnten. Nach zirka 50 Jahren Erfahrung im Tanzbereich muss ich bei einem Paar nur einige wenige Bewegungen sehen, um zu wissen, was es kann.

Also: Haben Sie den Mut zur „Stichprobe“! Sie können durch die geringere Korrekturzeit die Arbeiten auch schneller zurückgeben und so für ein wirksameres Feedback sorgen.

Schreiben Sie in aller Ruhe die Musterlösung und verdreifachen Ihre benötigte Zeit – das ist dann die Bearbeitungsdauer für Ihre Schüler! In der Praxis unterschätzt man nämlich diese Frist und muss sie anschließend verlängern, weil die meisten Schüler noch schreiben – und so rutscht man doch wieder in einen ellenlangen Zeitaufwand. Zudem wird bei solchem Druck die äußere Qualität der Arbeiten leiden – und das bezahlen Sie hinterher mit erhöhtem Aufwand, das Geschmier zu entziffern!

Übrigens: Wenn gut die Hälfte der Schüler fertig ist (also der Durchschnitt), reicht das – sammeln Sie ein!

Geben Sie sich lieber mit der Prüfungsangabe große Mühe – jede Minute, welche Sie hierin investieren, bekommen Sie bei der Korrektur mehrfach zurück! Einige Tipps dazu:

Formulieren Sie klar, was Sie bei einer Frage vom Prüfling erwarten! Es ist ein Riesenunterschied, ob Sie beispielsweise schreiben:

„NENNE“, „ZÄHLE AUF“: stichwortartige, meist reproduktive Angaben (ähnlich: Ausfüllen eines Lückentextes, möglichst mit der Vorgabe: „JE EIN ZUTREFFENDES WORT“)
„GIB WIEDER“, „WAS VERSTEHT MAN UNTER“: reproduktive Formulierung (z.B. einer Definition) in ausführlicherer Form (meist Sätze)
„BESCHREIBE“: Wiedergabe zusammenhängender Fakten (z.B. in einer Grafik) ohne Erklärungen
„ERKLÄRE“, „ERLÄUTERE“, „ZEIGE AUF“: zielt darüber hinaus auf die
Darlegung von Zusammenhängen
„BEGRÜNDE“: fordert den Rückbezug auf Ursachen bzw. allgemeines
Basiswissen
„BEURTEILE“: erwartet eine Wertung aufgrund gelernter Fakten und
mit angemessener Selbstständigkeit

Natürlich müssen Fragestellungen dabei sein, welche eine frei formulierte, zusammenhängende Antwort fordern, schon deshalb, weil man stets auch sprachliche Kompetenzen prüfen sollte – nicht nur im Deutschen. In der Praxis erfordert diese Prüfungsweise jedoch den meisten Korrekturaufwand und macht die Bewertungen schwieriger.

Daher sollten Sie – je nach Fach – auch einfacher zu beurteilende Aufgabenformen einsetzen, beispielsweise einen Multiple Choice, Lückentext oder die Anfertigung bzw. Ergänzung einer Grafik oder Skizze. Daher ist die „Angabenform“ meist geeigneter als das Beschriften leerer Blätter.

Fragen zum Grundwissen und vor allem Anwendungsbeispiele (Transfer) sind ein Muss – ein Drittel (in den unteren Klassen) bzw. zwei Drittel (in der Oberstufe) verhindern lediglich saisonale Bemühungen und vor allem das reine Auswendiglernen von einer Stunde auf die nächste.

Natürlich sollte man beim Korrigieren größte Sorgfalt walten lassen. Bedenken Sie: Wenn Sie im Unterricht mal irgendeinen Käse verzapfen, ist die Chance groß, dass es keiner merkt. Prüfungsarbeiten dagegen werden ja nach Hause mitgegeben – und irgendwelche Fehlleistungen Ihrerseits dann genüsslich weitergetratscht oder gar zur Anfechtung einer Note eingesetzt. Auch Rechtschreib- und Grammatikfehler müssen – in allen Fächern – angemerkt werden, schon im Sinne einer umfassenden Spracherziehung!

Andererseits besteht jedoch kein Grund, in einen schriftlichen Dialog mit dem Schüler einzutreten! Kürzel und höchstens sehr knappe Anmerkungen reichen in der Regel völlig aus.

Korrigieren Sie den Klassensatz aufgabenweise durch! Sie müssen so zwar mehr blättern, sind aber dann voll in der Fragestellung präsent und können die einzelnen Antworten hinsichtlich der Bewertung gut vergleichen.

Rätseln Sie nicht herum, was irgendein Geschmier wirklich heißen soll! Was nicht klar und eindeutig lesbar ist, wird nicht gewertet – Sie sind kein Graphologe! Und Fachbegriffe müssen richtig geschrieben sein, sonst würde ich sie nicht oder höchstens mit einem Teilpunkt berücksichtigen. „Bewerten Sie in Biologie auch Rechtschreibfehler?“ – diese dämliche Frage wurde mir sehr häufig gestellt. Nein, aber eine korrekte Fachsprache!

Schulrechtlich bewegen Sie sich da auf absolut sicherem Boden. So heißt es in der bayerischen GSO (§ 26.1): „Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.“

Sollten hier dennoch Beschwerden kommen (und das ist mehr als wahrscheinlich): Freuen Sie sich! Wenn Sie nämlich stur bleiben, wird sich das herumsprechen – und selbst die größten Schlamper werden sich um eine bessere äußere Form bemühen und Ihnen so Arbeitszeit ersparen.

Bei der Benotung sollten Sie sich die bundesweit geltenden Legaldefinitionen ins Gedächtnis rufen:

1 (SEHR GUT): Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
2 (GUT): Leistung entspricht voll den Anforderungen
3 (BEFRIEDIGEND): Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
4 (AUSREICHEND): Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen
5 (MANGELHAFT): Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
6 (UNGENÜGEND): Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht erkennen

Merke: Selbst bei einer Fünf müssen noch Grundkenntnisse vorhanden sein – und bei einer Zwei entspricht die Leistung „voll den Anforderungen“! Aus meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich: Viele Einser sind in Wahrheit Zweier – und noch mehr Vierer eigentlich Fünfer! Und nicht Sie „geben Noten“ – die verschafft sich der Schüler selber durch seine Leistung!

Heute gehört es ja zum guten Ton, dass bei schlechten Ergebnissen gerne mit dem Anwalt gedroht wird. Wie sind die Erfolgsaussichten einer solchen Notenstreits?

Was dem Laien selten klar ist: Das dann anzurufende Verwaltungsgericht ändert keine Noten! Es stellt höchstens fest, dass eine Prüfung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und daher wiederholt werden muss bzw. bei der Zeugnisnote nicht berücksichtigt wird.

Grob gesagt droht eine solche Entscheidung in zwei Fällen:
·         formale Mängel
·         sachfremde Erwägungen

In allen Schulordnungen gibt es formale Bestimmungen zu Zahl und Art von Leistungsnachweisen, Fristen zu deren Ankündigung sowie Herausgabe und Gewichtung. Auch der korrekte Lehrplanbezug ist entscheidend. Wenn Sie da einen Fehler machen, haben Sie eventuell für den Papierkorb gearbeitet – beim Zeitmanagement der worst case! Besprechen Sie solche Fragen gleich am Anfang des Schuljahres mit Ihren Klassen – dann vermeiden Sie auch die Argumentation, man „habe dies alles nicht gewusst“!

Unter „sachfremden Erwägungen“ versteht der Jurist das Ansehen der Person anstatt der Leistung. Sollten Sie also einen Schüler „auf dem Kieker“ haben (und so blöd sein, sich das anmerken zu lassen), könnte es eng werden. Freilich muss die Klägerseite dann schon mehr als vage Eindrücke ins Feld führen!

Weniger bekannt ist jedoch, dass hierzu ebenso positive Gründe für die Heraufsetzung einer Note zählen. Ob der Arme „immer so nervös“ ist, „Prüfungsangst“ (eine Normalität) oder „schwierige Familienverhältnisse“ hat, darf bei der objektiven Leistungsbeurteilung keine Rolle spielen! Das alles kann man am Schuljahresende erörtern, wenn es beispielsweise um ein „Vorrücken auf Probe“ geht.

Aus meiner Berufspraxis weiß ich: Das Hinaufmanipulieren von Prüfungsergebnissen (gerade auch wegen „zu schlechter“ Durchschnitte) ist ein weit größeres Problem als die berühmten „ungerechten schlechten Noten“.

Lassen Sie sich also auf ein solches Bullshit-Bingo nicht ein! Korrigieren und benoten Sie möglichst objektiv und konsequent, das reicht! Den Rest überlassen Sie gerne den Rechtsanwälten – die sind es gewohnt, auch puren Quatsch zu vertreten, da sie ein Leistungs- und kein Erfolgshonorar erhalten. Lernen Sie an diesem Vorbild!

Pädagogen sind Meister des masochistischen Selbstbezugs: „Ich schreibe morgen Schulaufgabe“ oder „ich habe einen sehr schlechten Durchschnitt“ sind Formulierungen, die Sie sich abgewöhnen sollten. Im Mediziner-Erfolgsroman „House of God“ heißt es mit vollem Recht: „Der Patient ist derjenige, welcher krank ist.“ Und auch im Gesundheitssektor wird für Behandlung bezahlt, nicht für Heilung!

Von den Ärzten lernen heißt siegen lernen!

Und Sie wissen ja: Sitzen ist nicht gut für Ihren BMI...

P.S. Weitergehende Ausführungen zum Thema „Die Not mit den Noten“ finden Sie in meinem Buch „Der bitterböse Lehrer-Retter“ (S. 244-299).

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