Mittwoch, 13. Januar 2021

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn VI

 

Nun ist doch einige Zeit bis zur Fortsetzung einer Geschichte vergangen, welche ich in diesem Artikel erzählt habe:

https://gerhards-lehrer-retter.blogspot.com/2020/11/aus-dem-alltaglichen-schul-wahnsinn-v.html

Ich fürchte, das geschilderte Muster ist nicht so selten: Konsequent (d.h. unpopulär) agierende Lehrkräfte werden im Zusammenspiel zwischen Schulleitung und beschwerdefreudigen Eltern kirre gemacht. Öfters dient dazu – wie in diesem Fall – die Herabstufung in der dienstlichen Beurteilung.

Leider begeben sich solche Kolleginnen und Kollegen dann häufig in die innere Emigration, entwickeln psycho-vegetative Leiden und quittieren irgendwann den Dienst aus Gesundheitsgründen.

Im beschriebenen Fall war das nicht so: Der Lehrer legte gegen die schlechtere Beurteilung Widerspruch ein und zog schließlich vor das Verwaltungsgericht. Natürlich wurde die Klage – bis auf einige Änderungen von Formulierungen – abgewiesen. Im Kern handelt es sich um Ermessensfragen, und da vertraut man einem Vorgesetzten halt mehr. Na also, lohnt sich eben nicht, oder? 

Im Endeffekt schon, wenn es auch mit viel Arbeit verbunden war: So ein Verfahren produziert eine Menge von Schriftsätzen, welche der Kläger meist selber formulierte und dann unter dem Briefkopf seiner Anwältin einreichte. Darauf musste natürlich der Chef (manchmal sogar das Ministerium) wieder antworten. Im Endeffekt bezahlte der Schulleiter seinen Erfolg, Recht behalten zu haben, mit einer dreistelligen Zahl von Stunden am Schreibtisch. 

Doch damit hatte er das Problem noch nicht vom Hals. Eigentlich hatte die Lehrkraft bereits die damalige Altersgrenze für eine weitere Beurteilung überschritten. Blöd nur: Auf Antrag konnte sich der Kollege nochmal beurteilen lassen. Genau mit diesem Begehren trat er schließlich auf, und obwohl sein Chef alles tat, um ihn davon abzubringen, blieb er stur. Mehr noch: Er kündigte eine weitere Klage an, sollte es diesmal wieder das schlechtere Prädikat geben. Und ließ seinen Direktor wissen, er habe im ersten Durchlauf viel Verwaltungsrecht gelernt – so einfach werde es beim nächsten Mal für diesen nicht werden!

Das Wunder geschah: Der Kollege erreichte nunmehr tatsächlich die bessere Note, welche er ja vor vielen Jahren bereits bekommen hatte. Die fällige Beförderung ging nun schneller über die Bühne.

Letztlich nutzt diese Strategie zwei übliche Schwächen von Vorgesetzten im Bildungsbereich: Sie verstehen wenig vom Verwaltungsrecht und scheuen es, ellenlange Schriftsätze zu verfassen. Eine „normale“ Beurteilung macht, einschließlich der Unterrichtsbesuche, bereits Arbeit genug.

Lehrer sind als Beamte nicht wehrlos. Man muss sich halt ein wenig mit Öffentlichem Recht befassen – ein Gebiet, um das leider viele Anwälte ebenfalls einen Bogen machen. Aber das ist keine Geheimwissenschaft und auch nicht schwieriger als das Verstehen von Kochrezepten. Und selbst wenn man mal danebenlangt, wirken Paragrafen-Zitate aus Gesetzen und Verordnungen doch ziemlich imposant…

Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld etliche solche Fälle. Wenn man mich nach meinem Rat fragt, antworte ich stets: Beim Staat gibt es alles nur auf Antrag. Man darf sich nicht scheuen, den zu stellen und notfalls auch rechtlich zu argumentieren. Im Zweifel durchaus lästig zu fallen. Kolleginnen und Kolleginnen, welche sich daran orientierten, erlebten teilweise unerwartete Erfolge.

Ich unterstütze damit keinerlei Querulantentum – es gibt Lehrkräfte, die über jeden Dreck jammern. Andererseits gilt für mich aber: Als Lehrer kann ich nur arbeiten, wenn man mir Autorität und eine angemessene Entscheidungsbefugnis zuerkennt. Wenn ein Chef an diesen Grundfesten rüttelt, sollte man dies nicht einfach so hinnehmen und sich rumschubsen lassen. So haben Sie sich Ihren Wunschberuf doch nicht vorgestellt, oder? 

Vor einem warne ich aber nachdrücklich: Im dienstlichen Alltag sollten Sie Konfrontationen vermeiden – Ihr Schulleiter hat immer noch das Weisungsrecht. Wenn er argumentieren kann, Sie störten den „Arbeitsfrieden“, könnte es eng werden. Möglicherweise versetzt man Sie an eine weit entfernte Schule in einer möglichst unattraktiven Gegend. Oder man hängt Ihnen sogar ein Disziplinarverfahren an. Aber Sie sind unkündbar. Ein Privileg, das nicht alle Arbeitskräfte besitzen.

Nehmen Sie sich gute Anwälte zum Vorbild: Die machen keinen Krawall, sondern ziehen höchst freundlich und verbindlich, aber knallhart ihre Klage durch: Suaviter in modo, fortiter in re! Stellen Sie klar, dass es Ihnen lediglich um die Sache geht (auch wenn Ihnen Ihr Chef heftig zum Ekel ist – das dürfte auf Gegenseitigkeit beruhen).

Und selbst wenn Sie Ihr Ziel nicht erreichen: Es ist doch ein gutes Gefühl, sich gewehrt zu haben, oder? 

Die obige Geschichte des Kollegen nahm übrigens eine weitere, für ihn völlig unerwartete Wendung: Als es sich herumgesprochen hatte, dass er gegen die Beurteilung seines Chefs vor das Verwaltungsgericht gezogen war, gab es kaum noch Beschwerden von den Eltern. Eigentlich gut nachvollziehbar: Aus dem Vorgesetzten war plötzlich ein Beklagter geworden – offenbar nützte es nichts mehr, diesen gegen die Lehrkraft zu instrumentalisieren. 

Wir kennen doch alle die hübsche Parallele: Bei den Kindern beschwerdefreudiger Eltern achtet die Schule akribisch darauf, ja keinen Fehler zu machen, welcher eine Voreingenommenheit vermuten ließe!

Und was Eltern fertigbringen, sollte Ihnen als Lehrkraft doch auch gelingen…

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren) Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.
Sie können mir Ihre Anmerkungen gerne auch per Mail schicken: mamuta-kg(at)web.de – ich stelle sie dann für Sie ein.