Dienstag, 17. November 2020

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn V

Folter im Wartezimmer

Schwache Chefs erkennt man daran, dass sie an ihrer Schule ein System von Günstlingen und Feinden etablieren. Motto: Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche. Sprich: Wer sich in des Direktors Gnaden sonnt, kann eigentlich nichts falsch machen – selbst professionelle Selbstverständlichkeiten werden als Großtaten gerühmt. Wer dagegen in Ungnade fällt, dem kann nichts mehr gelingen. 

Zur Aufbrezelung des direktorialen Ego gehört in solchen Fällen, sich vor der Lehrerschaft als organisatorisches und pädagogisches Genie aufzuspielen. Dabei stören vor allem ältere Lehrkräfte, die zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden können. Daher werden bevorzugt junge und unerfahrene Kolleginnen und Kollegen heftig umworben, indem man ihnen eine glänzende Karriere verheißt und sie mit Funktionen betraut, in denen sie mangels Routine nur scheitern können vor allem, weil sie die Ideen des Chefs wirklich umsetzen wollen. Bis dahin werden sie mit Arbeit überhäuft und schließlich wie eine ausgepresste Zitrone entsorgt. 

In der Stellungnahme eines Schulleiters für das Verwaltungsgericht liest sich das so: 

„Umso deutlicher erscheinen dagegen die Leistungen der jungen Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht aus einem Fundus an Erfahrungen schöpfen können und den gleichen Rahmenbedingungen wie Herr … ausgesetzt sind, die Herausforderungen aber annehmen, flexibler und kreativer darauf reagieren und mit einer positiven Einstellung den Aufbau der Schule voranbringen.“

Physik-Aufgabe: Berechne aus diesen Angaben den Cw-Wert (Strömungswiderstandskoeffizient)! 

Eine wichtige Rolle spielen in dieser Inszenierung beschwerdefreudige Eltern, die ja an den Schulen in zunehmendem Maße zur Verfügung stehen. Die merken bald, gegen welche Lehrkräfte man mit des Chefs heimlicher Sympathie hetzen kann. Das Feindbild lautet, grob gesagt, erzieherische Konsequenz. Auf der Basis ihrer eigenen Schwäche propagieren solche Schulleiter stets das Wunschbild des „verständnisvollen Lehrers“, bei dem vor allem Disziplinprobleme eigentlich gar nicht auftreten können. Und da sie selber kaum noch unterrichten, stimmt das im Einzelfall sogar...

Beschweren sich Eltern über konsequent agierende Kollegen, können die nicht darauf hoffen, dass der Chef hinter ihnen steht. Vielmehr werden diese Lehrkräfte hochnotpeinlichen Verhören unterzogen, an deren Ende zumindest das Ergebnis steht, dass sie auch nicht alles richtig gemacht haben. Ein wirklich guter Lehrer hat halt solche Probleme gar nicht…

Die folgende Geschichte ist wahr; sie wurde von mir sorgfältig recherchiert: 

Die Lehrkraft aus der letzten Geschichte hatte das Pech, die Tochter eines höchst querulatorischen Elternpaars in der 8. Klasse unterrichten zu müssen. Vor allem der Vater war im Kollegium durch zahlreiche Beschwerden über allen möglichen Killefitz berüchtigt. So verfolgte er beispielsweise im Sommer akribisch die bayerischen Ozonwerte, um bei der geringsten Grenzwertüberschreitung auf dem Sportplatz zu erscheinen und sein Kind mit großem Getöse aus dem Unterricht zu entfernen. Beschwerde inklusive. (Dass er selber rauchte wie ein Schlot, schien sein Kind gesundheitlich nicht zu beeinträchtigen.) Leider war das Töchterlein – bei dem Elternhaus ziemlich plausibel – ein pubertär ziemlich überspanntes Mädchen, mit dem es häufig Disziplinprobleme gab.

Dies war auch im Unterricht des Kollegen nicht anders. Ihm war aber völlig klar: Sollte er mit ernsthaften schulischen Maßnahmen reagieren, hatte er die Eltern an der Backe. So dauerte es wohl vergleichsweise lange, bis er sich doch entschloss, der jungen Dame wegen andauernder Störung des Unterrichts einen Verweis zu erteilen. Die Mitteilung an die Eltern erhielt er mit dem handschriftlichen Vermerk zurück, man akzeptiere diese Ordnungsmaßnahme nicht. Na gut, ist ja keine Voraussetzung…

Beim nahenden Elternsprechabend war das Auftreten der Erzeuger dieser Schülerin absehbar – und richtig: Wie ein kurzer Blick auf die wartenden Personen zeigte, saßen die Herrschaften bereits vor dem Sprechzimmer des Kollegen. Da klingelte das Telefon: Ein Lehrmittelvertreter der Firma … sei da und müsse den Kollegen dringend sprechen, so die Schulsekretärin. 

Dazu muss man wissen: Der betreffende Lehrer war an diesem Aufbaugymnasium zuständig für die Beschaffung der Erstausstattung für den Biologie- und Chemieunterricht. Der stellvertretende Schulleiter – selber Physiker und an einer kleinen Lehrmittelfirma beteiligt – warb dringend (aus welchen Gründen auch immer) für die Beauftragung einer renommierten Firma für solche Gerätschaften. Nach umfangreichen Preisvergleichen kam unsere Lehrkraft zum Ergebnis: zu teuer. Er bestellte also das Lehrmaterial bei einem anderen Unternehmen. Dies löste im Direktorat keine Freude aus. 

Daher sah unser Lehrer keinerlei Sinn darin, nun mit dem Vertreter der abgelehnten Firma ausgerechnet am Elternsprechabend zu konferieren. Doch die Sekretärin – eine glühende Bewunderin ihres Chefs – setzte ihn unter Druck: Der Chef habe sicher großes Interesse daran, dass er für den Lehrmittelhändler zu sprechen sei. Um des lieben Friedens willen ließ er diesen kommen – und das besagte Elternpaar warten. 

Das Gespräch war übrigens weder dringend noch zielführend, da es nur aus weiteren Werbeangeboten und dicken Prospekten bestand. Daher schaffte es der Lehrer, den Vertreter nach zirka 15 Minuten loszuwerden und die Eltern hereinzubitten. 

Zu spät: Der Vater erging sich in heftigsten Vorwürfen darüber, dass man warten musste, bis der Kollege seine „privaten Gespräche“ beendet habe. Eine kurze sachliche Aufklärung blieb unbeachtet. Daher fragte der Lehrer die Eltern, ob sie hinsichtlich ihrer Tochter irgendwelche Fragen hätten. Doch der Vater war nicht vom Thema des „Warten Müssens“ abzubringen. Nach mehreren Anläufen meinte der Kollege dann, wenn die Eltern zur Sache nichts vorzubringen hätten, halte er das Gespräch für beendet. Heftiger Abgang. 

Kurze Zeit später fand unser Lehrer das bereits vertraute Benachrichtigungs-Formular in seinem Brieffach: „Bitte Rücksprache!“ 

Sein Chef informierte ihn darüber, dass die besagten Eltern eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erhoben hätten. Neben dem Verweis und anderen Ungerechtigkeiten ging es zentral um sein Vergehen, die Sprechstunde für „private Zwecke“ missbraucht zu haben, anstatt sie dem offiziellen Anlass zu widmen. Besonders schlimm sei gewesen, dass der Kollege die Eltern „aus der Sprechstunde geworfen“ habe. 

Sachliche Gegendarstellungen vermochten den Direktor nicht voll zu überzeugen. Motto: „Immer gibt es Ärger mit Ihnen!“ Wohlgemerkt: nicht mit einem querulatorischen Elternpaar. Der Vorschlag des Chefs: Er wolle ein Gespräch mit den Eltern und dem Kollegen führen, um die Sache zu „deeskalieren“ (man beachte die „Querdenker“-Parallele). Voraussetzung sei allerdings, dass die Lehrkraft sich ebenfalls „einsichtig und kompromissbereit“ zeige.

Da der Kollege wusste, was sein Chef darunter verstand, lehnte er eine Mitwirkung unter diesen Bedingungen ab. Dass es nicht ideal gewesen sei, die Eltern wegen einer dringenden dienstlichen Angelegenheit 15 Minuten warten zu lassen, habe er diesen bereits erklärt. Im Übrigen seien die Anschuldigungen haltlos. Wenn der Chef dies anders darstellen wolle, sei das seine Sache. 

Das Gespräch fand dann ohne Mitwirkung der Lehrkraft statt. Aus der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nichts – ob die Eltern diese zurücknahmen oder sie abgewiesen wurde, ist bis heute unbekannt. Im Personalakt der Lehrkraft taucht sie jedenfalls nicht auf. Wahrscheinlich waren die Vorwürfe selbst dem damaligen Chef zu dämlich. Übrigens ist dies die einzige förmliche Beschwerde im beruflichen Werdegang des Kollegen. Auch sonst gab es nie disziplinarische Verfahren gegen ihn. 

Bei der Rückstufung in der dienstlichen Beurteilung der Lehrkraft dürfte sie dennoch eine Rolle gespielt haben. In den Prozessakten des Verwaltungsgerichts, vor das der Kollege schließlich zog, findet sich eine aufschlussreiche Einlassung des Direktors: 

„Anlässlich des Vorgehens von Herrn … bei Elternbeschwerden wurden ebenfalls ausführliche Gespräche geführt, meist unter Teilnahme meines damaligen vorläufigen Stellvertreters Herrn …, in denen versucht wurde, Herrn … darzulegen, dass viele Probleme nur dann sinnvoll gelöst werden können, wenn sie in ihrer Komplexität, d.h. einschließlich ihrer ‚Grautöne‘ und nicht nach einer Reduzierung auf ein ‚Schwarz-Weiß-Problem‘ beurteilt werden. (…)

Nicht die Tatsache, dass es gelegentlich zu Konflikten mit den Eltern kommt, ist für das Prädikat ‚UA‘ (Anm.: „übertrifft die Anforderungen“, damals Note 4 in einer 7-teiligen Notenskala) mit entscheidend, sondern die Art und Weise, wie diese Konflikte von Herrn … gelöst wurden, und die negative Wirkung, die solche Lösungen bei den Eltern hinterließen.“

Nun gut – aber nachdem der Chef ja praktisch alle Entscheidungen der Lehrkraft storniert oder zumindest stark relativiert hatte, war zumindest seine positive Wirkung auf die Eltern garantiert! So erzielt man Spitzenprädikate, die mit einer Direktorenstelle belohnt werden.

War’s das schon? Und hat sich die Lehrkraft im Endeffekt durchgesetzt?

Stay tuned! 

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