Sonntag, 15. November 2020

Aus dem alltäglichen Schul-Wahnsinn III

 

Bei einem gewissen Elterntyp ist es üblich geworden, gar nicht mehr das Gespräch mit der Schule zu suchen, sondern dort per Brief gleich einmal Anklage, Plädoyer und Urteil in Einem vorzulegen. Eine Kopie davon geht wohl öfters auch an den Familienanwalt, damit der entsprechende Eingaben vorbereiten kann, falls das Mahnschreiben selber keinen genügenden Erfolg zeitigen sollte. Bei der zuständigen Lehrkraft versucht man es gar nicht erst – die meisten dieser Schriftsätze richten sich sofort an den Schulleiter.

Als ich mein Buch „Das fliegende Glossenzimmer“ schrieb, fand ich eine dicke Mappe mit Material, welches ich einst für den „Bitterbösen Lehrerretter“ gesammelt hatte. Von einigen solcher Schreiben entdeckte ich noch Kopien. Was da die Beschwerdeführer verfasst hatten, lässt den Satiriker die Feder senken: Das kann man nicht erfinden.

Obwohl ich bei diesen Beispielen nicht selber angesprochen war, hätte ich schon damals gerne das Passende geantwortet. Leider wäre das mit den Dienstpflichten unvereinbar gewesen. Mit dem zeitlichen Abstand (und natürlich einer Anonymisierung) kann ich nun endlich aus meinem Herzen eine Mördergrube machen! Im Buch nannte ich das Kapitel:    

 

Realsatire

aus vergilbten Beschwerdebriefen

So schreibt ein Vater zu einem Verweis, den eine (junge) Lehrerin seinem Sohn erteilt hatte, unter anderem:

„Zweifelsfrei steht sicherlich fest, dass an dieser Entwicklung weder nur Frau … noch nur unser Sohn Schuld trägt. Fest steht allerdings auch, dass Frau … nach unserer Erkenntnis, die von mehreren Seiten untermauert ist, nicht gerade bemerkenswerte pädagogische Fähigkeiten bewiesen hat. Die Vorgänge (…) zeugen geradezu davon, dass Frau … doch wohl hier noch erhebliche Defizite hat. 

Natürlich werden wir auch … nachdrücklich dazu anhalten, dass er sich angemessen in der Schule zu verhalten hat. Nur der Respekt, den Frau … erwartet, kann nicht nur eine Folge der amtlichen Stellung der Lehrerin sein, sondern muss doch wohl auch durch Leistung, Qualifikation und Kompetenz untermauert werden. (…)

Ich möchte allerdings nachdrücklich darauf hinweisen, dass ich es nicht zulassen werde, dass mein Sohn … nach fast 11 völlig problemlosen Schuljahren durch eine Frau … den letzten Teil seines Schullebens verleidet bekommt. Erlauben Sie mir, dass ich das mit aller Klarheit ausdrücken möchte. Ich werde in einem solchen Fall auch keine weiter gehenden Maßnahmen scheuen.“

 

Was ich mir im Dienst nicht erlauben konnte, möchte ich nun endlich in Form einer fiktiven Antwort nachholen: 

„Mein lieber Mann,

es wäre natürlich toll, wenn es sich Bildungseinrichtungen mit der Examinierung zukünftiger Lehrkräfte so einfach machen könnten: Statt zweier Staatsexamina mit einer größeren Zahl von Prüfern aus Universität und höherem Schuldienst reicht das Urteil einer  Person, welche nicht eine Minute die Arbeit der Kollegin verfolgt hat und dessen einzige fachliche und pädagogische Qualifikation offenbar darin besteht, dass er vor knapp zwei Jahrzehnten höchstwahrscheinlich in der Lage war, einen Sohn zu zeugen. 

Zudem schadet wohl ein bisschen Voreingenommenheit nicht – im Gegensatz zu Lehrkräften, welche natürlich ihre eigenen Kinder weder unterrichten noch benoten dürfen. 

Nein, mein Lieber, geben Sie es doch zu: Ihnen geht es gar nicht um die Aufklärung eines Sachverhalts, sonst hätten Sie ja mal mit der Kollegin reden können. Stattdessen reichen Ihnen zur „Untermauerung“ einige gern anonym bleibende Zeugen. Daher versuchen Sie, die Lehrerin via Vorgesetzten gefügig zu machen. Und sollte der nicht spuren, kriegt er auch gleich Ärger angedroht.

Auch wenn es hart klingen sollte: Eine Lehrkraft muss Ihnen, bevor sie eine Entscheidung trifft, nicht erst Sie überzeugende Qualifikations-Nachweise liefern. Da reicht die Amtsstellung ebenso wie bei einem Polizisten, der nachts um drei eine Schlägerei schlichten muss – und glauben Sie mir: Der Vergleich ist nicht so abwegig, wie er Ihnen vorkommen mag. 

Möglicherweise – das kann ich aber ebenso wenig beweisen wie Sie Ihre Sicht – hat die Kollegin ihre Befähigung gerade dadurch bewiesen, dass sie ihrem Sohn einmal klare Grenzen aufzeigte. Ansonsten scheint der sich ja darauf verlassen zu können, dass der Vater ihm alle Probleme aus dem Weg räumt.

Aber seien Sie getrost: Auch die Schüler schützt die Rechtsordnung davor, unwürdig behandelt oder voreingenommen bewertet zu werden – selbst wenn sie sich aufführen wie Rotz am Ärmel. Und seien Sie dankbar dafür, dass wir derzeit den Unterricht noch mit voll ausgebildeten Lehrkräften gestalten können und nicht – wie in Zukunft wahrscheinlich – fast jeden nehmen müssen, der sich das noch antun will!“ 

Ein Kollege von mir durfte sich mit folgender Beschwerde eines Vaters befassen – in Auszügen (und natürlich an den Direktor gerichtet):

„Es wird dort auf einen Verweis hingewiesen, nachdem mein Sohn … angeblich den Unterricht gestört haben soll. Ohne jegliche Begründung wird hier ein junger Mensch von einem Ihrer Mitarbeiter zurechtgewiesen und sogar abgeurteilt. … bekommt nicht einmal die Möglichkeit, sich mit Hilfe seiner Eltern zu rechtfertigen.

Sagen Sie Ihrem Herrn …, dass er in der freien Wirtschaft mit solchen Entscheidungen einen schweren Stand hätte. Im Übrigen verweise ich darauf, dass der Lehrer eines Gymnasiums nicht derart übersensibel reagieren sollte, sondern appelliere an seine pädagogischen Fähigkeiten. (…) 

Zu meiner Schulzeit, Anfang der siebziger Jahre, war ein Verweis das Schlimmste, was einem widerfahren konnte. Nur waren damals die Gründe deutlich schwerwiegender (tageslanges Schuleschwänzen, Schlägereien etc.).

Sie merken schon, ich komme mit Ihrem Vorwurf nicht klar und möchte Sie bitten, mir das Fehlverhalten meines Sohnes schriftlich und etwas aussagekräftiger mitzuteilen. Das ist heutzutage so üblich! In einer Zeit des gnadenlosen Leistungsprinzips erwarte ich eine detaillierte Schilderung der Vorgänge. 

Ihrem Herrn … sagen Sie bitte, wenn er sich bei einem elfjährigen Jungen nicht auf andere Art und Weise Respekt verschaffen kann, als Verweise auszusprechen, dann sollte er sich einmal fragen, ob er den für sich richtigen Weg eingeschlagen hat.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass das lapidare Hinweisen auf seine Sprechstunde, die zudem auch noch am Vormittag ist und für Berufstätige besonders gut gewählt wurde, ich als ausgesprochene Arroganz auffasse.“


Was der Chef damals sicher nicht geantwortet hat:

„Lieber Herr …,

über die genaueren Umstände, die zu diesem Verweis führten, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da ich in der betreffenden Stunde nicht anwesend war. Ich rate daher zu einem Gespräch mit der Lehrkraft. Und ich sehe mich auch nicht als Bote, welcher meine Kollegen über die Ansichten von Eltern informiert.

Allerdings richte ich Herrn … gerne aus, dass er in der freien Wirtschaft Probleme bekäme. Er ist nämlich einer meiner besten und erfahrensten Lehrer, den ich ungern verlöre.

Die ganze Aufregung erscheint mir ziemlich übertrieben: Ein Verweis stellt die unterste aller Ordnungsmaßnahmen dar – und das war auch 1970 schon so. 

Aber wenn wir uns schon mit Persönlichkeitsberatung befassen: Ihr Schreiben wirkt aufgeregt und hypersensibel, sie verwenden die Vokabel ‚gnadenlose Leistungsgesellschaft‘. Könnte es sein, dass Sie beruflich unter hohem Druck stehen? Dann würde ich Ihnen dringend raten, Ihren Arbeitsstress zu reduzieren. Dann bliebe Ihnen auch mehr Zeit, sich mit Ihrem Sohn zu beschäftigen, was sich bestimmt positiv auf dessen Verhalten auswirken würde.   

Was die Sprechstunden betrifft: Die finden halt an Schulen üblicherweise in den Lücken der Stundenpläne statt. Aber unbesorgt: Die Ganztagsschule kommt, dann wird es auch Nachmittagstermine geben. Auch andere Behörden und Ärzte haben feste Zeiten für den Publikumsverkehr, meist tagsüber und an Werktagen. 

Aber mein Kollege wird Ihnen auf Anfrage sicherlich einen Termin anbieten, der mit Ihrer Berufstätigkeit kompatibel ist. Wäre der Sonntagvormittag genehm?“

Was mir bei solchen Episteln immer wieder auffällt: Es wird nie versucht, den tatsächlichen Hergang aufzuklären – man könnte ja mal die Lehrkraft fragen, was sich da aus ihrer Sicht abgespielt hat, ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten anstreben. Nein: Obwohl man ja nicht selber im Unterricht anwesend war, ist der Sachverhalt sonnenklar – und somit auch das Urteil darüber. Es geht nur noch darum, dass der Kollege entsprechend sanktioniert wird.

Mein Verdacht: Das waren schon damals „Querdenker“ – sie wussten es nur noch nicht.


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren) Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.
Sie können mir Ihre Anmerkungen gerne auch per Mail schicken: mamuta-kg(at)web.de – ich stelle sie dann für Sie ein.